Der Verteidiger forderte einen Freispruch vom Vorwurf des Betrugs. Dieser sei «Unsinn». Sein Mandant habe keine falschen und täuschenden Angaben gemacht.

Der Staatsanwalt wirft dem früheren VBL-Direktor und vier weiteren Kadermännern vor, sie hätten 2018 und 2019, trotz einer anderslautenden Vereinbarung, konzerninterne, kalkulatorische Zinsen eingerechnet und so zu hohe Kosten ausgewiesen.

Dividende an die Stadt bezahlt

Die VBL habe damit vom Verkehrsverbund Luzern (VVL), der im Kanton Luzern den öffentlichen Verkehr organisiert, zu hohe Subventionen erhalten. Damit habe sie der Alleinaktionärin Stadt Luzern eine jährliche Dividende von einer Million Franken bezahlt.

Die VBL war damals als Holding organisiert. Der Linienbusverkehr wurde von einer Tochtergesellschaft abgewickelt, die aber weder Fahrzeuge noch Personal hatte. Die Tochter bezog Fahrzeuge und Personal von der Muttergesellschaft und musste dieser dabei auch kalkulatorische Zinsen auf dem Eigenkapital zahlen.

«Transparenz verhindern»

Gemäss dem Plädoyer wollte der VBL-Verwaltungsrat gegenüber dem VVL und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) finanzielle Transparenz verhindern. Er habe die VBL als Holding organisiert und damit den Subventionsgebern den Blick auf den Gesamtkonzern verunmöglicht, erklärte er.

Die Voraussetzungen für das Verfahren gegen seinen Mandanten seien somit vom Verwaltungsrat geschaffen worden, sagte der Verteidiger. Er kritisierte, dass der Staatsanwalt den «prominent besetzten» Verwaltungsrat aus dem Strafverfahren ausgeklammert habe. Stattdessen werde sein Mandant, ein Auswärtiger, auf die «Schlachtbank» geführt.

Die Erwartung der Stadt Luzern auf eine jährliche Dividende von einer Million Franken bezeichnete der Verteidiger als «gewaltiges Joch» für die VBL. Die Einrechnung von Zinsen sei damit einer «betriebswirtschaftlichen Logik» gefolgt.

«Konfliktsituation»

Sein Mandant sei sowohl CEO der Holding wie auch der Tochtergesellschaft gewesen sei, erklärte der Verteidiger. Er habe sich damit bezüglich der Vereinbarung zu den kalkulatorischen Zinsen in einer «Konfliktsituation» befunden.

Diese Vereinbarung von 2017 galt nach Ansicht des Verteidigers ohnehin nur für die VBL-Tochter und nicht für die Holding, welche die Zinsen verrechnete. Es liege somit keine Täuschung vor, sagte der Anwalt.

(AWP)