Im Fokus des am Dienstag angelaufenen Prozesses gegen die französische UBS-Niederlassung stehen die frühere Marketingverantwortliche Stéphanie Gibaud und der ehemalige Leiter der internen Revision, Nicolas Forissier.

Die beiden Beschäftigten, die später entlassen wurden, sollen unter anderem dazu gedrängt worden sein, Sitzungsprotokolle zu zensieren. Auch seien Beförderungen verweigert worden. Die beiden hatten den Steuerstreit der UBS mit Frankreich bereits vor 2010 ins Rollen gebracht.

Die UBS bestritt vor Gericht jegliche Straftat. Dieser Fall unterscheide sich «sehr stark» von dem Hauptfall. Und die Fakten, die «15, 16 Jahre» zurücklägen, seien «sehr alt», sagte der Anwalt der Bank in einer einleitenden Erklärung. Der Prozess soll bis zum 12. Dezember dauern.

Der Hauptfall ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Vor gut einem Jahr hatte das oberste Gericht des Landes das Verfahren zurück zur Vorinstanz geschickt. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei hatte der Kassationshof allerdings festgehalten.

Die UBS habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen. Neu verhandelt werden müssten allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen.

(AWP)