Wer die Stelle wechselt, entscheidet sich nicht nur für einen neuen Arbeitgeber, sondern in der Regel auch für eine neue Pensionskasse. Sie gibt für die persönliche Vorsorge relevante Parameter vor: zum Beispiel die Verzinsung und damit das Wachstum des Altersguthabens oder den Umwandlungssatz und somit den Betrag der ausgezahlten Rente.
Allerdings: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durchaus Einfluss auf die Vorsorge in der zweiten Säule nehmen - indem sie Wahlpläne nutzen. Diese ermöglichen höhere Sparbeiträge sowie weitere, mitunter steuerliche Vorteile. Laut Gesetz können Vorsorgeeinrichtungen bis zu drei Vorsorgepläne anbieten.
Ein Rechenbeispiel des Vorsorgedienstleisters Pensexpert zeigt, wie sich die verschiedenen Modell auf das Alterssparen auswirken. Es geht von einer 45-jährigen Person mit einem Lohn von 80'000 Franken aus. Nach dem Koordinationsabzug resultiert ein versicherter Lohn von 54'275 Franken, auf den die Beitragssätze angewendet werden.
Plan | Sparbeitrag Arbeitgeber (%) | Sparbeitrag 45-jährige Person pro Jahr (% / Franken |
Sparbeitrag total (% / Franken) |
Differenz zum tiefsten Plan (Franken) | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Tief | 9,75 | 5,25 | 2849 | 15 | 8141 | 0 |
Mittel | 9,75 | 6,25 | 3392 | 16 | 8684 | 543 |
Hoch | 9,75 | 7,25 | 3935 | 17 | 9227 | 1086 |
Musterberechnung der Spareffekte von Wahlplänen für eine 45-jährige Person. Quelle: Pensexpert.
Von Gesetzes wegen muss der Beitragssatz des Arbeitgebers in jedem Plan gleich hoch sein, im Beispiel liegt er bei 9,75 Prozent. Zudem dürfen die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im tiefsten Plan nicht weniger als zwei Drittel der Beiträge nach dem höchsten Plan ausmachen.
Die betrachtete 45-jährige Person mit 80’000 Franken Lohn kommt nach dem tiefsten Plan des Rechenbeispiels auf einen Sparbetrag von rund 2849 Franken pro Jahr. Wechselt diese Person zum höchsten Plan steigt die Sparprämie auf jährlich 3935 Franken.
Für Personen anderer Altersgruppen resultieren aufgrund der abgestuften prozentualen Sparbeiträge andere Summen. Gemeinsam ist die mit dem Planwechsel steigende Sparprämie, wobei sich die Unterschiede zwischen tiefstem und höchstem Plan auf jeweils knapp über 1000 Franken pro Jahr belaufen. Dies gemäss dem hier verwendeten Rechenbeispiel.
Die Erfahrung der Spezialisten von Pensexpert zeigt, dass Wahlpläne mit den höchsten Sparbeiträgen vielfach von Personen gewählt werden, die sich der Steuervorteile bewusst sind und die Vorsorge nicht vernachlässigen wollen. «Sie haben genug finanziellen Spielraum - und nutzen ihn auch», sagt Pensexpert-Spezialist Mario Bucher.
Vorstellbar ist auch, dass Leute ohne Kinder, die keine grösseren Anschaffungen planen, mehr in die zweite Säule einzahlen wollen. Sie können dies ohne langfristige Bindung an einen Vorsorgeplan tun. Denn ändert sich ihre Lebenslage, können sie sich jährlich zu einem tieferen Vorsorgeplan umentscheiden.
Der Zinseszinseffekt schenkt ein
Eine Differenz zwischen den Sparplänen von etwas mehr als 1000 Franken pro Jahr «kann über die Jahre hinweg einen Unterschied im Kapital von einigen 10’000 Franken bewirken», sagt Bucher. Die Begründung lautet: Zum einen wächst das Alterskapital durch den Zinseszinseffekt rascher, je mehr man spart. Zum anderen können Steuern gesenkt werden - durch den Abzug der Sparbeiträge und durch das Ausnutzen grösserer Einkaufsmöglichkeiten.
Die Pensionskasse des Lebensmittelkonzerns Nestlé ist ein Beispiel, wie Wahlpläne, Sparbeiträge und Einkaufsmöglichkeiten zusammenspielen. Die Vorsorgeeinrichtung bietet laut ihrem Reglement drei Wahlpläne an: «Basic», «Standard» und «Top». Eine 40-jährige Person erhält im Plan «Basic» Altersgutschriften in Höhe von 18 Prozent des versicherten Lohns. Im Plan «Standard» sind es 22 Prozent, im Plan «Top» 26 Prozent. Von Arbeitgeberseite werden jeweils 13,5 Prozent beigesteuert. Der Versicherte übernimmt 4,5 Prozent («Basic»), 8,5 Prozent («Standard») oder 12,5 Prozent («Top»).
Entsprechend wächst nicht nur der Sparbetrag, sondern es erweitern sich auch die Einkaufsmöglichkeiten. Im Sparplan «Basic» ist der 40-jährigen Person ein maximaler Einkauf von 34'240 Franken möglich, wenn sie einen versicherten Lohn von 70’000 Franken und ein Alterskapital von schon 150’000 Franken hat. Im Plan «Standard» beträgt der maximale Einkauf 91'080 Franken, im Plan «Top» liegt er bei 130'910 Franken. Diese Einkaufssummen erhöhen das Alterskapital, und: sie sind steuerabzugsfähig.
Zur Berechnung geht man vom versicherten Lohn und einem versicherungsmathematischen Faktor aus. Das Produkt aus diesem Faktor und dem versicherten Lohn ergibt das maximal mögliche Altersguthaben. Von diesem wird das erworbene Alterskapital abgezogen. Die Differenz entspricht dem höchstmöglichen Einkauf.
Eine Reihe von Vorteilen - und beachtenswerte Punkte
Alles in allem kommt ein Bündel von Vorteilen eines höheren Wahlplans zusammen: Die gesteigerten Sparbeiträge äufnen das Alterskapital, und sie erweiteren die Einkaufsmöglichkeiten. Sowohl durch die erhöhten Spar- als auch durch die Einkaufssummen ergeben sich Steuervorteile.
Jedoch gibt ein paar Punkte, sie bedacht werden wollen. Zunächst: Wer mehr fürs Alter spart, kann in der Gegenwart weniger ausgeben. Womöglich müssen grössere Reisen und ein besseres Auto hintenanstehen.
Weiter stellen sich in Bezug auf die grösseren Einkaufsmöglichkeiten Fragen, beispielsweise jene nach dem passenden Zeitpunkt: Wann im Laufe des Lebens soll man Pensionskasseneinkäufe unternehmen oder sogar forcieren? «Wer Löcher in der Pensionskasse stopfen will, tut dies mit Vorteil ab 50», sagt Mario Bucher von Pensexpert.
Der Grund liegt im Einkommen, das in der Regel mit zunehmendem Alter und wachsender Berufserfahrung steigt. Wegen der Progression im Steuersystem ist die Steuerbelastung überproportional. Und entsprechend stark positiv wirken sich Steuerabzüge auf die persönliche Finanzlage aus. Allerdings: «Grundsätzlich profitieren auch 30- oder 40-Jährige von Pensionskasseneinkäufen - steuerlich und bei der Altersvorsorge», führt Bucher aus.
Laut dem Experten ist in drei Situationen Vorsicht bei Einkäufen angezeigt, erstens: Wenn beispielsweise bald Kinder zur Welt kommen und daher umfangreichere finanzielle Verpflichtungen auf einen zukommen. Denn das eingezahlte Geld ist in der zweiten Säule gebunden und kann nur ausnahmensweise vorbezogen werden, für Wohneigentum oder zu Selbstständigkeit zum Beispiel.
Zurückhaltung ist ebenfalls ratsam, falls die Pensionskasse eine Unterdeckung aufweist, ihre Verpflichtungen also höher sind als ihr Vermögen. Bei einer erheblichen Unterdeckung müssen Sanierungsmassnahmen durchgeführt werden - die sich auf die persönliche Finanzlage negativ auswirken können. Beispiele sind Sanierungsbeiträge und eine tiefere Verzinsung der Sparkapitalien. Damit ergibt es kaum Sinn, über einen höheren Wahlplan zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten wahrzunehmen.
Vorsicht ist auch bei einem Stellenwechsel angebracht, «falls die neue Pensionskasse schlechter ist als die bisherige», so Bucher. Ein Vergleich mehrerer Parameter bietet sich an, etwa eine Gegenüberstellung der Deckungsgrade, der Verzinsung, der Umwandlungssätze und der Sparpläne. Entsprechende Angaben finden sich in den Jahresberichten der Pensionskassen und in den Vorsorgereglementen.
Spezialisten beobachten Lerneffekt
Schliesslich beobachten die Spezialisten von Pensexpert einen Lerneffekt bei den Versicherten: «Mitarbeiter, die sich mit Vorsorgeplänen auseinandersetzen, haben oft ein besseres generelles Verständnis der beruflichen Vorsorge.» Sie würden zudem ihre persönliche Vorsorgesituation genauer kennen, was ein Vorteil sei.
Wahlpläne eröffnen aber nicht nur den Versicherten respektive Arbeitnehmern eine Perspektive, sondern - speziell angesichts des oft zitierten Fachkräftemangels - auch den Unternehmen: «Arbeitgeber können sich auf dem Arbeitsmarkt mit Wahlplänen auszeichnen», erklärt Bucher. Sie könnten ihren Mitarbeitern sinnvolle Wege zu einer individuell besser angepassten Altersvorsorge eröffnen - und müssten dabei nicht zwingend höhere Beiträge übernehmen.
1 Kommentar
Bei der Pensionskasse herrscht keine Rechtssicherheit mehr, seitdem klar ist, dass die PK Lobby und die Rechten die Regeln für Umwandlungssatz und Steuern nach Belieben auch rückwirkend ändern wollen. Die PK ist Privateigentum, der Beitritt zu einer PK ein privatrechtliche Vertrag und dennoch erdreistet sich das Parlament und der Bundesrat, Recht rückwirkend zu verändern. Das bricht mit einem fundamentalen Prinzip eines Rechtsstaates: Die bürgerliche Schweiz verkommt immer mehr zu einer Bananenrepublik.
Darum gibt's nur eines, was man den Leuten raten kann: Keinen Franken freiwillig einzahlen und dafür privat vorsorgen.