Mit Erreichen der Volljährigkeit ist vieles neu. Man fährt Auto, erhält politisches Mitspracherecht, geht auf Reisen. Doch kaum jemand denkt da bereits an die Planung der Pensionierung. Dabei wird im Alter vieles leichter, wenn man sich bereits früh mit der Zeit nach dem Erwerbsleben befasst. Folgende Checkliste kann unangenehme Momente im Pensionsalter ersparen.

Ab dem 18. Lebensjahr

1) Regelmässig prüfen, ob AHV-Lücken bestehen Nur wer lückenlos seine AHV-Beiträge bezahlt hat, erhält die volle Rente. Pro fehlendes Beitragsjahr vermindert sich die Rente um etwas über 2 Prozent. Entdeckt man eine Lücke, kann dieser Fehlbetrag innerhalb von fünf Jahren ab dem Kalenderjahr, für welches er geschuldet ist, nachbezahlt werden. Bei der kantonalen Ausgleichskasse kann man kostenlos einen Kontoauszug bestellen, man allfällige Lücken entdecken kann.

2) Einkäufe in die Pensionskasse tätigen: Falls Deckungslücken bestehen, sind Einkäufe in die Pensionskasse (PK) möglich. Damit erhöht man die künftige Rente und spart Steuern. Lücken entstehen, wenn man im Ausland gearbeitet hat oder wenn sich der Lohn stark erhöht hat (mehr zum PK-Einkauf siehe weiter unten).

3) Pensionskassen mit hoher Unterdeckung meiden: Kommt es zu einem Arbeitgeberwechsel, lohnt sich ein Blick auf den Zustand der "neuen" Pensionskasse. Liegt der Deckungsgrad deutlich unter 100 Prozent, riskiert man eine Minderverzinsung des Altersguthabens oder gar Leistungskürzungen, was sich negativ auf die künftige Rente auswirkt. Einbezahltes Geld in die zweite Säule ginge dann zum Teil verloren.

4) 3a-Konto eröffnen und jährlich einzahlen: Als gute Alternative zum Einkauf in die Pensionskasse bietet sich die Säule 3a an. Hier gibt es keine Verlustrisiken durch Unterdeckung der Pensionskasse. Den einbezahlten Betrag kann man in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Auch die Zinserträge auf dem Säule-3a-Vermögen sind steuerfrei. Es gibt 3a-Konten mit oder ohne Aktienanteil.

Ab dem 50. Lebensjahr bis zur Pensionierung

1) Einnahmen und Ausgaben vor und nach der Pensionierung ausrechnen: Mit dem Näherkommen der Pensionierung lohnt es sich, einen genaueren Überblick über die eigene Vermögenssituation zu schaffen. Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur wird sich durch die Pensionierung verändern. Ein Budgetplan hilft, die Vermögensplanung zu optimieren. Es kann sich lohnen, für einen Überblick einen unabhängigen Finanzplaner beizuziehen.

2) Letzte Einkäufe in die zweite Säule: Die Pensionierung ist nicht mehr weit. Es geht noch um das Feintuning. Gibt es noch Lücken in der Pensionskasse? Vor allem Pensionskassenbezüge durch den Erwerb von Wohneigentum reissen oftmals eine Lücke in das Altersguthaben. Aber aufgepasst vor Last-Minute-Einkäufen: Wer die Pensionskassengelder bei der Pensionierung als Kapital beziehen möchte, darf keine Einkäufe während der letzten drei Jahre vor der Pensionierung tätigen. Das Guthaben gilt nämlich drei Jahre als "gesperrt". Also frühzeitig einzahlen.

3) Wohnsituation klären: Die Ausgaben für die Wohnung machen einen grossen Teil des Budgets aus. Häufig ist man mit der Frage konfrontiert, ob das eigene Haus nach der Pensionierung behalten werden oder ob man für die Zeit nach dem Erwerbsleben in eine kleinere Wohnung umziehen soll. Mit dem Verkauf des Wohneigentums erhöhen sich die liquiden Mittel, langgehegte Wünsche wie Reisen können erfüllt werden.

4) Bezugszeitpunkt der Säule 3a festlegen: Vorsorgekapitalien aus der zweiten und der dritten Säule, die im gleichen Jahr zur Auszahlung kommen, werden zusammengezählt. Über mehrere Jahre gestaffelte Auszahlungen bringen deutliche Steuereinsparungen mit sich. Man kann ein Säule-3a-Konto jeweils nur als Ganzes auszahlen lassen. Empfohlen wird, im Laufe der Zeit zwei oder mehr verschiedene Säule-3a-Konten aufzubauen und die Kontostände möglichst ähnlich hoch zu halten.
Kapitalbezug oder Rentenzahlung aus der zweiten Säule

Die zweite Säule stellt bei den meisten Schweizern den grössten Vermögensposten dar. Hier gibt es beim Bezug ab Pensionierungszeitpunkt drei Optionen: eine Auszahlung als lebenslange Rente, einen einmaligen Kapitalbezug oder eine Mischung aus Kapitalbezug und Rente. Welche Variante am geeignetsten ist, hängt von der individuellen Situation ab. Generell gilt der Rentenbezug jedoch als sicherste Variante, da man bis zum Lebensende eine regelmässige Einkommensquelle hat.
AHV-Rente beantragen

Die Rente der ersten Säule wird beim Pensionierungszeitpunkt (im Gegensatz zur zweiten Säule) nicht automatisch auf das Konto gutgeschrieben. Man muss sie drei bis vier Monate vor dem gewünschten Pensionierungsdatum bei der AHV-Ausgleichsstelle anfordern.

(cash)

Dieser Artikel erschien zuerst im Februar 2016.