Ein Bundesgericht in San Francisco wies am Montag eine Aktionärsklage ab, die ihnen vorwarf, Investoren mit übertriebenen Angaben getäuscht zu haben. Richterin Araceli Martinez-Olguin begründete die Entscheidung damit, dass die Kläger nicht ausreichend nachweisen konnten, dass Tesla und Musk für angeblich falsche Versprechungen haftbar gemacht werden sollten.
Einige der umstrittenen Aussagen seien nicht unbedingt falsch oder könnten als Zukunftserwartungen verstanden werden. Die Aktionäre hatten argumentiert, Tesla und Musk hätten fälschlicherweise behauptet, kurz vor der Einführung einer Technologie zu stehen, die sicherer sei als das Fahren durch einen Menschen. Tatsächlich sei die Technologie jedoch mit Sicherheitsproblemen behaftet.
Trotz dieses Erfolgs sieht sich Tesla weiterhin mit Ermittlungen des US-Justizministeriums und der Börsenaufsicht SEC sowie einer Klage der kalifornischen Verkehrsbehörde wegen seiner Behauptungen zum autonomen Fahren konfrontiert.
(Reuters)