Die Zölle auf Importautos werden ab dem 3. April erhoben. Sie gelten zusätzlich zu den bereits geltenden Zollsätzen von 2,5 Prozent für Autos und 25 Prozent für die in den USA besonders beliebten Pickup-Trucks. Nach Angaben von Mitarbeitern des US-Präsidialamts erhöht sich damit der Zollsatz für importierte Autos auf 27,5 Prozent, für Pickup-Trucks auf 50 Prozent.
Die Zusatzzölle gelten auch für die Autos, die in Ländern gefertigt werden, mit denen die USA Freihandelsabkommen vereinbart haben, darunter Mexiko, Kanada und Südkorea. Zusammen mit Japan und der Europäischen Union werden hier die meisten Autos für den Export in die USA gebaut. Handels- und Autoexperten verweisen darauf, dass die einseitig erhobenen Zölle gegen die Freihandelsabkommen USMCA mit Kanada und Mexiko und das US-südkoreanische Abkommen KORUS verstossen.
Für Autoteile gelten Zölle später
Auch auf viele Autoteile werden Zusatzzölle von 25 Prozent fällig. Trump selbst führt in seiner Erklärung «Motoren und Motorenteile, Getriebe und Antriebsteile und elektrische Komponenten» an. Zugleich sagte er, dass die Zölle erst später erhoben werden könnten. Das Datum werde im Bundesregister veröffentlicht, die Zölle träten aber spätestens am 3. Mai in Kraft. Im Bundesregister sollen auch die Einzelheiten zu den Teilen festgelegt werden.
Teilweise Ausnahme für Importe aus Mexiko und Kanada
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich grenzüberschreitende Lieferketten entwickelt, viele Autoteile überschreiten die Grenze etwa zwischen den USA und Mexiko mehrfach, bis sie in einem Fahrzeug eingebaut werden. Dem will Trump Rechnung tragen. Die Zusatzzölle gelten nur für den Teil der Wertschöpfung, der ausserhalb der USA stattfindet. Teile aus den USA werden ausgenommen, auch wenn sie in einem Fahrzeug in Mexiko eingebaut werden.
Ein Rechenbeispiel: Ein Fahrzeug wird in Mexiko gebaut, enthält aber zu 45 Prozent Teile aus den USA. Der Zusatzzoll von 25 Prozent wird damit nur auf die 55 Prozent des Fahrzeugswerts erhoben, die nicht aus US-Produktion stammen. Das Gleiche gilt für importierte Autoteile. Allerdings dürfte es schwierig werden, den US-Anteil genau auszurechnen. Mit der Aufgabe wurden das Handelsministerium und die US-Zollbehörde beauftragt. Solange die Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, bleiben die Autoteile von den Zöllen befreit, die gemäss der USMCA-Regeln gefertigt werden. Eine Frist, wann die Prozesse stehen sollen, wurde nicht gesetzt.
(Reuters)