Sie bestätigte damit einen Bericht der CH Media-Zeitungen vom Dienstag. Bei den betroffenen Versicherten waren falsche Prämienzonen hinterlegt. Das kann laut der CSS beispielsweise bei der Erfassung der Personendaten, bei Mutationen oder zwischenzeitlichen Gemeindefusionen der Fall sein.

Die 636 Versicherten, die zu hohe Prämien bezahlt haben, erhalten ihr Geld zurück. Die 1209 Versicherten, die zu tiefe Prämien bezahlt haben, erhalten laut der Versicherung keine Nachforderung.

Rückzahlung hat Grenzen

Zurückbezahlt wird allerdings nur das Geld, das die Versicherten in den letzten fünf Jahre zu viel bezahlt haben. «Für die Rückforderung von zu viel bezahlten Beiträgen gilt eine absolute Verwirkungsfrist von fünf Jahren. An diese regulatorische Vorgabe hält sich die CSS. Rückerstattungen über die Fünfjahresfrist hinaus wären nicht erlaubt», schrieb die CSS.

Die Versicherten, die zu hohe Prämien bezahlt haben und noch immer bei der CSS versichert seien, seien bereits informiert worden, dass sie entsprechende Rückzahlungen erhalten würden. Wie ehemalige Kundinnen und Kunden ihre Rückzahlung erhalten, werde nun überprüft. Ein entsprechendes Umsetzungskonzept müsse den Aufsichtsbehörden bis zum Ende des laufenden Jahres vorliegen.

Ausserdem ergreife die Versicherung Massnahmen, damit solche Falscherfassungen in Zukunft vermieden werden könnten, teilte sie mit.

(AWP)