Seine Anwälte beantragten eine Überstellung des Verfahrens an ein Bundesgericht, wie aus einem Antrag der Verteidigung hervorging. Zudem fordern sie das Bundesgericht auf, dem New Yorker Richter Juan Merchan die für den 18. September angesetzte Verkündung des Strafmasses zu untersagen. Der Termin liegt nur rund sieben Wochen vor der Präsidentenwahl, bei der Trump erneut für die Republikaner antritt.

Trumps Anwälte haben in dem Verfahren im Bundesstaat New York bereits mit zahlreichen Anträgen und juristischen Kniffen versucht, den Prozess zum Platzen zu bringen, ihn bedeutend zu verzögern oder eine Ablösung des zuständigen Richters zu erreichen - bislang weitgehend erfolglos. Auch die Übertragung des Verfahrens an ein Bundesgericht hatten Trumps Anwälte im vergangenen Jahr bereits einmal beantragt.

In ihrem neuen Antrag beziehen sich die Anwälte unter anderem auf die jüngste Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichts zur Immunität von Präsidenten. In dem Urteil des Supreme Courts hiess es, dass US-Präsidenten weitgehenden Schutz vor Strafverfolgung für offizielle Handlungen im Amt geniessen. Aufgrund des Urteils war die Verkündigung des Strafmasses in dem New Yorker Prozess zuletzt auf den 18. September verschoben worden.

In dem New Yorker Fall gegen Trump geht es zu einem bedeutenden Teil um Handlungen, die vor seiner Präsidentschaft (2017-2021) passierten. Zudem geht es dabei allem Anschein nach nicht um offizielle Amtshandlungen als Präsident.

Geschworene in New York hatten den Ex-Präsidenten Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von Schweigegeld-Zahlungen an eine Pornodarstellerin im Wahlkampf 2016. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. Dem 78-Jährigen könnte im ärgsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe drohen, möglich aber auch eine Bewährungsstrafe. Trump will gegen das Urteil in Berufung gehen.

(AWP)