Der Telekomkonzern hat Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, wie Swisscom-Chef Urs Schaeppi am Donnerstag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP bekannt gab. "Die vorsorglichen Massnahmen verunmöglichen uns, so weiterzufahren wie bisher. Wir mussten gewisse Sofortmassnahmen treffen, damit wir kompatibel sind mit den vorsorglichen Massnahmen der Weko." Gegen diese wehre man sich, "weil wir die Massnahmen absolut unverhältnismässig finden", sagte Schaeppi weiter.
Der Schritt kommt nicht überraschend. Die Swisscom hatte bereits Mitte Dezember bei Verhängung der Massnahmen durch die Weko ihren Weiterzug vor Gericht angekündigt. Die Kartellwächter wollten damit ein neues Monopol auf der Datenautobahn verhindern. Deshalb sie eröffneten sie eine Untersuchung gegen die Swisscom zum Glasfaserausbau.
Die Behörde ortet eine Änderung der Bauweise des Netzes in Gebieten, in denen die Swisscom alleine ausbaut. Dorn im Auge ist der Weko, dass es zu den Strassenschächten vor den Häusern nur eine einzige Zuleitung gibt, während bisher von den Telefonzentralen Mehrfaserleitungen verlegt worden waren.
Weko vermutet Missbrauch der Marktmacht
Die Wettbewerbskommission sieht die Gefahr, dass Swisscom beim Bau des Glasfasernetzes Konkurrenten vom Markt ausschliesse: Es erscheine als glaubhaft, "dass die Swisscom mit diesem Verhalten eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Daher verbietet die Weko der Swisscom ab sofort mit vorsorglichen Massnahmen, Wettbewerbern beim Ausbau des Glasfasernetzes den Zugang zu durchgehenden Leitungen zu verweigern", schrieb die Weko Mitte Dezember.
Swisscom-Chef Schaeppi wies den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Jeder, auch die Konkurrenz, bekomme bei der Swisscom Netzleistungen durch einen nichtdiskriminierenden Zugang, sagte Schaeppi an der Online-Bilanzmedienkonferenz: "Die Swisscom ist ein faires Unternehmen, das den Wettbewerb nicht verhindern will." Durch die Weko-Massnahmen sei die Swisscom aktuell an diversen Orten blockiert.
Dies bedeute aber keinen Stopp des Glasfaserausbaus in der Schweiz, ergänzte Sprecher Sepp Huber auf Anfrage. In vielen Fällen werde der Ausbau zwar weitergeführt, doch könnten die nach dem 1. Januar gebauten Glasfaseranschlüsse mit nur einer Zuleitung, vorerst nicht in Betrieb genommen werden. Nun brauche es den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, erklärte Schaeppi der AWP.
Keine Bewegung im 5G-Ausbau
Immer noch festgefahren ist der Ausbau der neuen Mobilfunktechnologie 5G. Hier würden sehr viele Antennen-Baugesuche durch die Behörden einfach nicht bewilligt. Auch das Treffen mit der zuständigen Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor zwei Monaten habe keine Bewegung in die Sache gebracht. Zum Teil bestehe Widerstand auf Kantonsebene, zum Teil auf Gemeindeebene.
"Es ist sehr unterschiedlich: Es gibt Orte, wo wir total blockiert sind, und Orte, wo es sehr gut läuft", sagte Schaeppi. In gewissen Fällen gehe die Swisscom dagegen rechtlich vor.
Dass es einen "Kuhhandel" mit Sommaruga gebe, wonach die Telekombranche keine Senkung der Grenzwerte für Handyantennenstrahlung fordere und die Bundesrätin im Gegenzug die Kantone zur Deblockierung der Baugesuche bewegen solle, wies Schaeppi zurück: Es gebe keinen Kuhhandel. Das zentrale Ziel sei der Netzausbau.
(AWP)