Im soeben angebrochenen Jahr wird speziell ein Vorschlag zum Schweizer Vorsorgesystem für Diskussionen sorgen: Die Steuervorteile beim Kapitalbezug aus der zweiten und dritten Säule sollen abgebaut werden. So zumindest lautet die Ankündigung des Bundesrates vom September 2024. Damals informierte er über ein ganzes Paket von Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts.
Dabei sorgte die Ansage zur den Steuern beim Kapitalbezug für heftige Reaktionen und für Verunsicherung: Lohnt sich das Sparen, gerade in der dritten Säule, oder Pensionskasseneinkäufe überhaupt noch? Ja, wenn man die Steuerersparnisse aufgrund von Einzahlungen sowie den Bedarf einer gesicherten Existenz im Alter bedenkt. Blickt man hingegen auf den Kapitalbezug, so bleibt ein Fragezeichen - bis auf Weiteres.
Klarheit wird sich allerdings bald abzeichnen. Voraussichtlich noch im Januar startet eine Vernehmlassung zum Entlastungspaket, die rund drei Monate dauert. Sie wird zeigen, wie sich die relevanten Parteien und Verbände zu den avisierten Massnahmen stellen - und inwiefern die Beseitigung der Steuervorteile beim Bezug von Vermögen aus dem Vorsorgesystem politisch machbar ist. Nach Angaben des Finanzdepartements wird das Paket dem fakultativen Referendum unterstehen, sodass das Volk zustimmen und ablehnen kann. Ein Inkrafttreten wird ist dann gegebenenfalls 2027 möglich.
Bereits umgesetzt wird das höhere Rentenalter - auch bezeichnet als: Referenzalter - für Frauen. Es soll schrittweise von 64 auf 65 erhöht werden. Schrittweise heisst: Zwischen 2025 und 2028 steigt das Referenzalter der Frauen, die nach 1960 zur Welt kamen, pro Jahr um drei Monate, sodass es anschliessend bei 65 Jahren liegt.
Für das soeben angebrochene Jahr heisst das: Eine 1961 geborene Frau wird im Erwerbsleben bleiben, bis sie 64 Jahre und 3 Monate alt ist. Nächstes Jahr steigt dieses Referenzalter auf 64 Jahre und 6 Monate. Für das längere Arbeiten wird lebenslang ein Rentenzuschlag entrichtet, sofern die betreffende Frau ihre Altersrente nicht vor dem Referenzalter bezieht. Er ist abgestuft und beträgt maximal 160 Franken pro Monat.
3a-Nachzahlungen werden möglich - unter Umständen
In trockenen Tüchern ist ebenfalls, dass 2025 erstmals eine Beitragslücke in der dritten Säule entstehen kann, die nachträglich geschlossen werden darf. Das stärkt die Vorsorge und bringt Steuerersparnisse. Denn die Einkäufe sind steuerabzugsfähig. Allerdings gibt es eine Reihe von Regeln zum 3a-Nachzahlen, speziell:
- Lücken kann man bis zu zehn Jahre rückwirkend schliessen. Ein Fehlbetrag im Jahr 2025 muss also bis Mitte der 2030er-Jahre geschlossen sein. Sonst bleibt sie.
- Die maximale Nachzahlungssumme entspricht dem Betrag, den Angestellte pro Jahr ordentlich in die dritte Säule einzahlen dürfen. Dieser Betrag liegt 2025 bei 7258 Franken.
- Bevor man einen nachträglichen Einkauf machen kann, muss man den ordentlichen Jahresbetrag entrichtet haben. Was folglich beispielsweise nicht geht: Im Jahr 2026 einen Fehlbetrag aus dem Jahre 2025 begleichen, ohne die normale 2026er-Einzahlung vorgenommen zu haben.
- Die Lücke eines Jahres darf nur durch einen einzigen Einkauf geschlossen werden. Es ist beispielsweise nicht möglich, den noch ausstehenden Betrag von 2025 verteilt über die Jahre 2026, 2027 und 2028 zu begleichen.
- Erlaubt ist hingegen: Mit einer Zahlung mehrere kleinere Beitragslücken anzugehen. Zum Beispiel wird man 2029 Fehlbeträge der Jahre 2025 und 2026 ausgleichen können - sofern die Gesamtsumme nicht mehr als die ordentliche Einzahlungssumme für 2029 beträgt (siehe oben).
Aus diesen Punkten lassen sich Hinweise für eine möglichst optimale Strategie zur nachträglichen 3a-Einzahlungen ableiten. Nahe liegt etwa, ältere vor jüngeren Lücken zu schliessen. Denn sie drohen, eher aus dem Zehn-Jahre-Zeitfenster zu fallen. Doch es gibt Situationen, in denen Abwarten besser als sofortiges Zahlen ist.
Höhere 3a-Beträge und höhere AHV-Renten
Per Anfang Januar hat der Bundesrat mehrere Beträge im Sozialversicherungssystem angepasst. Die monatliche AHV-Minimalrente beträgt neu 1260 Franken (bisher: 1225 Franken); die AHV-Maximalrente ist von 2450 auf 2520 Franken pro Monat gestiegen. Und Ehepaare erhalten nun eine AHV-Rente von maximal 3780 Franken.
In der beruflichen Vorsorge bleibt der Mindestzinssatz bei 1,25 Prozent. Damit ist festgelegt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium verzinst werden soll. Geändert haben sich folgende BVG-Grenzbeträge:
- Der Koordinationsabzug beträgt neu 26'460 Franken.
- Der Mindestjahreslohn respektive die Eintrittsschwelle liegt neu bei 22'680 Franken.
- Die obere Limite des Obligatoriums ist bei 90'720 Franken festgelegt.
Somit sind Löhne zwischen 22'680 Franken und 90‘720 Franken obligatorisch versichert. Doch damit ist nur ein Teil der beruflichen Vorsorge erfasst. Pensionskassen gehen oft über das Obligatorium hinaus. Die Praxis ist hier vielfältig. Konkrete Informationen erhält man von der Pensionskasse seines Arbeitgebers.
Anpassungen haben auch die Beträge in der gebundenen Selbstvorsorge der Säule 3a erfahren. Personen, die selbstständig sind und keiner Vorsorgeeinrichtung angehören, können 2025 höchstens 36'288 Franken einzahlen. Jene, die angestellt und einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, dürfen maximal 7258 Franken entrichten. Das ist mehr als der Betrag von 7056 Franken, der jeweils für die Jahre 2023 und 2024 gegolten hatte.
Hierzu gibt es einen Tipp: Es zahlt sich aus, die 3a-Einzahlung jeweils schon Anfang Jahr - und nicht erst Ende Jahr - zu machen. So kann der Zinseszinseffekt über die Jahre und Jahrzehnte hinweg besser ausgenutzt werden.
BVG und 13. AHV-Rente beschäftigen das Parlament
Im Bundesparlament laufen mehrere Geschäfte zur Altersvorsorge. Prominent: Die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente, die ab 2026 jeweils im Dezember ausbezahlt werden soll. Die Kosten dafür werden sich auf vier bis fünf Milliarden Franken belaufen. Zur Finanzierung soll die Mehrwertsteuer angehoben werden, der Normalsatz von 8,1 auf 8,8 Prozent, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent.
Der Ständerat hat die Beratung im Dezember aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen. Der parlamentarische Prozess soll nun im ersten Quartal 2025 fortgesetzt werden. Klar ist: Zur Mehrwertsteuererhöhung müssen Volk und Stände Ja sagen. Soll sie wie vom Bundesrat vorgeschlagen per 2026 erfolgen, muss die Abstimmung spätestens im September 2025 stattfinden. Das Parlament kann sich folglich nur noch einige Monate Zeit für die Vorlage nehmen.
Ausserdem: Seit letztem September läuft in Bundesbern ein Vorstoss, der einen besseren Zugang zur zweiten Säule für Personen mit geringem Einkommen oder mit mehreren Arbeitsverträgen fordert. Er entstand als Reaktion auf das Scheitern der BVG-Reform im Herbst 2024 und greift insbesondere eines ihrer Elemente wieder auf. So soll die Eintrittsschwelle auf unter 20'000 Franken gesenkt werden. Folgt man den Angaben zur BVG-Reform könnten dadurch mehrere Zehntausend Personen zusätzlich in der zweiten Säule versichert werden.
Fraglich ist, ob die Senkung der Eintrittsschwelle für sich genommen schon einen positiven Effekt hat - oder ob nicht noch weitere Massnahmen notwendig sind. Der Bundesrat arbeitet derzeit an einem entsprechenden Bericht. Er soll Wege zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte aufzeigen.
Im Tun ist zudem die nächste AHV-Reform. Sie soll das Sozialwerk für die Jahre von 2030 bis 2040 stabilisieren und spätestens Ende nächsten Jahres vorliegen. Dabei will die Landesregierung, wie sie schreibt, auch «strukturelle Massnahmen wie die Erhöhung des Referenzalters» prüfen. Inwieweit ein steigendes Rentenalter in der Bevölkerung anklingt, wird sich zeigen, sollte der Vorschlag tatsächlich spruchreif werden.
9 Kommentare
Viele Menschen haben Jahrzehnte lang freiwillig in die 3. Säule einbezahlt, nicht zuletzt aufgrund der versprochenen Steuervorteile. Jetzt kurz vor dem Kapitalbezug die Spielregeln zu ändern wäre "Betrug" am Volk. Frau Keller Sutter argumentiert u.a. damit, dass man ja in der 2. Säule statt das Kapital auch eine Rente beziehen könne. Das gilt aber nicht für ganz viele selbständig Erwerbende, welche nicht an einer Pensionskasse angeschlossen sind und deren Kapital auf Freizügigkeitskonten der 2. Säule liegen.
Frau Keller-Suter will dies vermutlich nicht wirklich, sie muss es wohl vor dem Bundesrat vertreten... und wenn wäre ich masslos enttäuscht. Das Vorhaben verstösst dermassen gegen Treu und Glauben, dass sich die Balken nicht nur biegen sondern brechen... persönlich würde ich wenn das eingeführt würde, alle rechtlichen Mittel gehen um das zu verhindern, auch wenn das bei uns vermutlich nicht sehr viel ausmachen würde. Trotzdem würde ich es versuchen. Aber noch ist es nicht entschieden und ich denke dass dies die Parteien versenken werden. Ansonsten müsste man bei den nächsten Wahlen alle Bisherigen nicht mehr wählen!
Aber es gibt dann schon Wege und Mittel... z.B. müsste man dann ab Alter 60 das Einkommen drastisch reduzieren und vlt. sogar 2 Jahre davor ganz aufhören, damit dann die Auszahlungen nicht noch mehr progressiv besteuert werden. Auch konsequent alle 5 Jahre das Geld aus dem BVG nehmen zum abzahlen der Hypo usw...
D.h. es wird der Arbeitskräftemangel noch verschlimmern, da vorallem, Besserverdiener, dies dann tun können...
irgendwie muss die Verzweiflung in Bern exorbitant sein, wenn man solches versucht zu planen! Vorallem ist die glaubwürdigkeit der Regierung weg, die Stabilität überhaupt gegenüber dem Staat und die Bevölkerung wird immer weniger dulden was der Staat will und die Ablehnungen an der Urne werden zunehmen. Insofern verstehe ich unsere Regierung schon lange nicht mehr... sehr sehr schade!
@beromurker. Schwarz 6! Gz
Ich zahle vorerst weiter in 3a ein.
Die Geldmengenausweitung schüttet bei mir so viel aus, dass eine wundesame Brotvermehrung stattfindet.
Gut für dich. Für >90% der Schweizer kommt die Brotverteilung deutlich nach der Geldmengenausweitung, wenn überhaupt. Das ist schlicht nicht fair.
Jetzt ist klar, dass ich nicht mehr 3a einzahle. Ich will doch nicht von heute auf morgen keine Steuervorteile mehr haben. Es ist schlimm genug, dass die Geldmengenausweitung meine geleistete Arbeit (Erspartes) auffrisst. Schon krass wie stark man ausgeliefert ist.
Absolut. In den Augen rot-grüner Weltverbesserer ist der Sparer definitiv die Milchkuh! Die suchen an jeder noch so unmöglichen Ecke nach Geld ...
@swatch-city: haha, ja genau, der Bundesrat ist ja nicht rechts und auch das Parlament hat eine deutlich linke Mehrheit *Ironie off*. Dream on, das sind die Bürgerlichen, die ja so gut zu Ihren Mittelstandswählern schauen! Nach links gifteln und dann dasselbe tun um anschliessen links-grün zu bashen...
1. Es ist noch gar nichts beschlossen. Es ist also alles noch beim alten.
2. Seit einigen Jahren kannst Du Deine 3a Vermögen in ETF/Fonds anlegen. Dies sehr einfach über Händy Apps.
Wer jung ist, bei dem empfiehlt sich auf jeden Fall in die 3a einzuzahlen. Du kannst das Geld für Wohneigentum verwenden und zahlst weniger Steuern. Du wirst Dich wundern wie schnell 10 Jahre um sind. das sind dann 75'000.- Franken die Du auf der hohen Kante hast ev. in Aktien investiert.
Auf jeden Fall über die Möglichkeiten informieren!