Weihnachten und Neujahr rücken mit grossen Schritten näher. Damit steht auch der 31. Dezember als steuerlich wichtiger Stichtag vor der Tür. Es schliesst sich das Zeitfenster, in dem man dieses Jahr noch die Vorsorge- und Steuersituation optimieren kann. Doch auch, was das Sparen angeht, liegt bei vielen wohl Potenzial brach. Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht:
1. Säule 3a - Einfach Steuern sparen
«Bis Ende November sollte man bei der Krankenkasse das Versicherungsmodell und die Franchise anpassen – damit lassen sich pro Jahr bis zu 2’000 Franken sparen, und bei einem Wechsel der Grundversicherung möglicherweise sogar noch mehr», rät Finanzexperte und Präsident des FinanzPlaner Verbandes Schweiz (FPVS), Reto Spring, auf Anfrage von cash.ch. «Ausserdem sollte man am Black Friday (29.November) 100 Prozent sparen, indem man nichts kauft. Viele Menschen geben unnötig Geld aus, verführt von Apps, Social Media, Werbung und dem ‹Konsum-Karussell›: Man möchte mithalten und dreht sich immer weiter, schafft den Absprung nicht mehr und verschuldet sich unnötig.»
Den eingesparten Betrag sollte man lieber in die eigene Zukunft investieren, beispielsweise in die private Vorsorge 3a. Eine gute Faustregel ist, 10 Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr privat anzulegen.
Eine Einzahlung in die Säule 3a lohnt sich auch zum Jahresende noch, falls man über das Jahr hinweg nicht bereits den Maximalbetrag eingezahlt hat. Für Angestellte beträgt der maximale Betrag 2024 ganze 7056 Franken. Für Selbständigerwerbende ohne 2. Säule sind dies bis zu zwanzig Prozent des Einkommens, jedoch maximal 35’280 Franken. Der Clou dabei: Die Einzahlung kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Und das angesparte Vermögen kann später zur Deckung von Vorsorgelücken, zum Kauf einer Immobilie, für den Beginn der Selbständigkeit oder einer Auswanderung verwendet werden.
Einzahlungen lohnen sich vor allem für Personen mit mittlerem oder hohem steuerbaren Einkommen. “Bei tiefen Einkommen lohnen sich Einzahlungen nicht immer und man sollte die Rendite nach Steuern der Einzahlung genau berechnen», sagt Finanzexperte Florian Schubiger, Co-Gründer und heute Verwaltungsrat der seit 2007 bestehenden VermögensPartner AG. Auch bei Gutverdienern kann das steuerbare Einkommen einmal tief ausfallen, beispielsweise nach grösseren Unterhaltsarbeiten an einer Immobilie (steuerlicher Abzug möglich) oder nach Einkäufen in die zweite Säule.
Das Geld kann man auf ein normales Konto oder in Wertschriften investieren. «Weil der Anlagehorizont bei vielen 3a-Sparern lange ist, lohnen sich Wertschriften wie Aktien oft», sagt Schubiger. Eine gewisse Risikofreudigkeit ist Voraussetzung. Bei Wertschriftenlösungen sind die Kosten einer der wichtigsten Entscheidungsfaktoren. Unterdessen gibt es gute online-Lösungen und Apps. «Ich kann zum Beispiel Frankly und VIAC mit gutem Gewissen empfehlen. Sie sind transparent und kostengünstig.»
Die spätere Auszahlung, bzw. Bezüge der Säule 3a werden besteuert. Die sogenannte Kapitalbezugssteuer unterliegt einer Progression. Weil 3a-Konten immer als Ganzen bezogen werden müssen, lohnt es sich in den meisten Kantonen ab einem Betrag von rund 50'000 Franken ein neues Konto zu eröffnen. So kann man ab 60 die Bezüge auf verschiedene Kalenderjahre verteilen und dadurch weiter Steuern sparen.
2. Pensionskasse - Steuern sparen und Abzugshöhe festlegen
Wer die Maximalbeträge bei der Säule 3a ausgeschöpft hat, kann sich überlegen in die Pensionskasse einzuzahlen. Denn auch hier winken steuerliche Ersparnisse. Der Einkaufsbetrag kann grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ob das möglich ist, steht auf dem Pensionskassenausweis.
Einkäufe in die Pensionskasse können ab dem Alter von 50 Jahren sinnvoll sein. Der Zeitpunkt und die Höhe einzelner Einkäufe haben grossen Einfluss darauf, ob sich diese gesamtwirtschaftlich lohnen. Mehr dazu finden Sie im cash-Artikel. Unter der Annahme eines Grenzsteuersatzes von 25 Prozent könnte man beispielsweise mit einem Einkauf von 10'000 Franken in die Pensionskasse 2500 Franken an Steuern sparen.
Versicherte in der Pensionskasse haben teilweise einmal jährlich die Möglichkeit, die Höhe der Abzüge festzulegen. In der Regel ist es sinnvoll, den höchstmöglichen Beitragssatz zu wählen, wenn dies möglich ist. Die zusätzlich einbezahlten Beträge sind steuerfrei und können später entweder als Rente oder in Kapitalform bezogen werden.
«Pensionskasseneinkäufe sind etwas komplexer als 3a-Einzahlungen und sollten in jedem Fall genauer geprüft und geplant werden. Themen wie Umwandlungssatz oder Risikoleistungen nach einem Einkauf sind zentral. Zudem sollte man prüfen, wie gut die Pensionskasse finanziell dasteht», so Schubiger. Es ist darüber hinaus immer wichtig, vorab den finanziellen Gesundheitszustand der Pensionskasse sowie die potenziell aus der Einzahlung resultierende Leistungsverbesserung zu prüfen.
3. Immobilien - Wie Schweizer Wohneigentümer mit Planung Steuern optimieren
Auch beim Unterhalt der Liegenschaft sind Steuereinsparungen möglich. Je nach Ausgangslage kann es sich lohnen, die Rechnungen für abzugsfähige Kosten noch im selben Jahr oder erst im nächsten Jahr zu begleichen. Wenn im Jahr 2023 bereits grössere Unterhaltskosten angefallen sind, kann es sinnvoll sein, grössere Ausgaben ins nächste Jahr zu verschieben. Kleinere Beträge sollten jedoch noch im alten Jahr verbucht werden, sofern man im neuen Jahr den Pauschalabzug wählen möchte.
Man kann zwischen einem Pauschalbetrag – meist 10 Prozent des Eigenmietwerts – und dem Abzug der effektiven Kosten wählen. Daher können nicht sofort notwendige Investitionen so terminiert werden, dass sie sich unter den 10 Prozent des Eigenmietwerts – also dem Pauschalbetrag – befinden. Dadurch kann man bei der Wahl des Pauschalbetrags mehr absetzen. Durch sorgfältige Planung der Unterhaltskosten kann man auf diese Weise die steuerlichen Vorteile maximieren.
Bei kleineren Ausgaben kann es sich daher lohnen, diese zu planen, beispielsweise indem man sie auf ein Jahr zusammenlegt und so deutlich über den Pauschalabzug kommt. Bei grösseren Beträgen kann es sinnvoll sein, die Renovationen so zu planen, dass diese über zwei Jahre hinweg verteilt (am besten 50 Prozent der Kosten in jedem Jahr) werden können.
In jedem Fall ist es wichtig, die einzelnen Steueroptimierungsmassnahmen aufeinander abzustimmen. Kann man beispielsweise hohe Unterhaltskosten bei seiner Immobilie geltend machen, ist die Nachsteuerrendite auf der 3a-Einzahlung negativ. Auch Ehepartner sollten Massnahmen gegenseitig aufeinander abstimmen. Bei der Abstimmung einzelner Massnahmen gibt es kantonale Unterschiede. Es lohnt sich deshalb, sich genau zu informieren.
4. Spenden, Kirchensteuer, Krankheitskosten oder Wohnortwechsel
Spenden können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern sie an inländische Institutionen mit gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken geleistet werden. Allein im Kanton Zürich gibt es rund 6000 solcher Institutionen. Wer noch in diesem Jahr spenden möchte, muss dies vor Jahresende tun, damit der Abzug für das Steuerjahr 2023 akzeptiert wird.
Trotz aufkommender Weihnachtsstimmung könnte auch der Wunsch gereift sein, aus der Kirche auszutreten. In vielen Kirchengemeinden wird man jedoch erst im darauffolgenden Jahr von der Kirchensteuer befreit.
Krankheits- und Unfallkosten, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt werden, können ebenfalls bei der Steuererklärung angegeben werden. In den Kantonen Zürich und Bern sind solche Kosten abziehbar, soweit sie einen Selbstbehalt von 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen. Dies ist allerdings bei vielen nicht die Regel. Wenn man im bisherigen Jahresverlauf bereits hohe Gesundheitsausgaben hatte, könnte sich allerdings die Anschaffung einer neuen Brille oder eine geplante Zahnbehandlung noch in diesem Jahr lohnen.
Wer einen Umzug um den Jahreswechsel herum plant, sollte die beiden Wohnorte in Bezug auf die Steuern genau vergleichen. Steuerpflichtig ist man dort, wo man am 31.Dezember gemeldet ist. «Gerade bei angehenden Rentnern ist die Optimierung ‹über den Wohnort› vielfach zentral», so Schubiger. Mit einer Pensionierungsplanung kann genau berechnet werden, wann der optimale Umzugszeitpunkt ist und welche steuerlichen Massnahmen (beispielsweise Bezüge aus der Säule 3a oder der Pensionskasse) zu welchem Zeitpunkt eingeleitet werden sollten.
Drei «Money Mindset»-Bausteine von Finanzexperte Reto Spring für einen nachhaltigeren Umgang mit Geld:
1. Streben Sie ein Einkommen an, das für Sie «ausreichend» ist. Ein zu hohes, aber vor allem ein zu niedriges Einkommen kann Stress verursachen.
2. Konsumieren Sie bewusst: Identifizieren Sie Kauf-Trigger, kaufen Sie überlegt ein und kontrollieren Sie Ihre Impulse.
3. Schaffen Sie sich Sicherheit und Handlungsfreiheit durch ein Liquiditätspolster in Höhe von drei bis sechs Monatsgehältern.
5. Kapitalbezüge, Schuldzinsen und Obligationen
Wer nächstes Jahr in Pension geht, fährt in der Regel steuerlich besser, wenn er sich einen Teil der Vorsorgeguthaben bereits in diesem Jahr ausbezahlen lässt. Denn für die Berechnung der Auszahlungssteuern werden Kapitalbezüge aus der zweiten Säule und der Säule 3a pro Steuerjahr zusammengezählt. Je höher die Bezüge, desto höher die prozentuale Steuerbelastung.
Im Steuerjahr gezahlte Schuldzinsen für Konsumkredite können zudem sowohl von der direkten Bundessteuer als auch von der kantonalen Einkommenssteuer abgezogen werden. Diese Regelung schliesst ausdrücklich auch die Zinsen von Privatkrediten mit ein. Dabei sind explizit die Schuldzinsen und nicht die Summe der Geldbeträge gemeint, die man dem Gläubiger überweist. Abgesetzt werden kann daher nur der Zinsanteil der Summe und nicht der Anteil, der zur Tilgung der Schuld überwiesen wird.
Anleger müssen überdies den gesamten Jahreszins einer Obligation zum Zinspunkt der Zinsfälligkeit besteuern. Es ist daher lohnenswert, eine Obligation mit einem Zinscoupon per Ende 2023 noch vor der Zinsfälligkeit zu verkaufen. So bleibt der aufgelaufene Marchzins steuerfrei.
Es macht zudem Sinn, ein Budget zu erstellen. Dabei sollte die Frage «Wie viel kann (und will) ich sparen?» im Vordergrund stehen. Gleichzeitig können unnötige Konsumausgaben reduziert werden. Beispielsweise benötigt man vielleicht gar nicht ein so umfassendes Abo für das Smartphone oder mehrere gebührenpflichtige Bankkonten. Acht grundlegende Tipps für das «Handling» der eigenen Finanzen hat cash.ch hier benannt.
6. Diese Fehler sollte man vermeiden
Es gibt einige Fallstricke und Fehlüberlegungen im Bereich der Steueroptimierung, die man unbedingt vermeiden sollte. Viele Menschen machen sich beispielsweise keine ausreichenden Gedanken zum Thema Vorsorge und Steuern. Doch viele Massnahmen, wie beispielsweise die Einzahlung in die Säule 3a, können nach Jahreswechsel nicht einfach nachgeholt werden. Zwar wird es in der Säule 3a künftig die Möglichkeit einer Nachzahlung geben, dies ist jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2025 und nur für Lücken vorgesehen, die ab diesem Datum entstehen. Einkäufe sind nur für jene Jahre möglich, in denen man ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielte. Zudem darf man nur dann einen Einkauf tätigen, wenn man im gleichen Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt hat.
Bei Einzahlungen in die Pensionskasse sollte man wegen der Feiertage und eventueller längerer Verarbeitungszeiten nicht zu lange warten und genügend Zeit einplanen. Wenn die Einzahlung nicht rechtzeitig eingeht, wird der Einkaufsbetrag dem folgenden Kalenderjahr zugerechnet. Massgebend ist der Zeitpunkt, an dem die Beiträge auf dem (individuellen) Vorsorgekonto gutgeschrieben werden.
Eine Ehescheidung sollte man bis zum neuen Jahr hinauszögern, da die meisten Kantone vorsehen, dass Ehegatten im Jahr der Scheidung separat besteuert werden. Dies kann zu einer insgesamt bis zu 50 Prozent höheren Steuerbelastung führen: Einerseits sind Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennte Ehegatten steuerlich absetzbar, andererseits können bei einer Scheidung am Jahresende für das laufende Steuerjahr erst wenige oder keine Unterhaltszahlungen steuerlich abgesetzt werden.
Dadurch kann das steuerbare Einkommen des einen Ehepartners sehr hoch und das des anderen Ehepartners sehr gering sein. Der progressive Steuertarif sorgt dann schlussendlich für eine deutlich höhere Steuerbelastung.
1 Kommentar
In die PK einkaufen? Ein ganz schlechter Rat. Die Performance auf der PK ist verglichen mit einem gemäss BVG2 strukturierten ETF viel schlechter. So viel schlechter, dass sich die Steuerersparnis nicht rechnet. Zudem finanziert das PK Kapital heutige Renten quer. Und wer die PK ausbezahlen lassen will, wir vielleicht demnächst gar keine Steuervergünstigung mehr haben. Daher: Nicht in die PK einbezahlen!