Die Finanzierung der 13. AHV-Rente hiess die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) mit mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Dass der «Dreizehnte» der AHV ab Dezember 2026 ausbezahlt wird, ist beschlossen.
13. Rente und Heiratsstrafe in einem
Die Verfassungsänderung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer genehmigte die Kommission mit mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie schlägt allerdings ein Gesamtkonzept vor für die Finanzierung der 13. AHV-Rente und eine allfällige An- oder Aufhebung des Ehepaar-AHV-Plafonds. Der Beschluss dazu fiel mit 9 zu 4 Stimmen.
Gemäss dem Antrag der SGK-S sollen die Lohnbeiträge für die AHV am 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte sinken. Damit würden die Lohnbeiträge unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigen.
Parallel dazu soll die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis einen Prozentpunkt angehoben werden. Die sofortige erste Erhöhung um einen halben Prozentpunkt soll der Finanzierung der 13. AHV-Rente dienen. Mit dem zweiten Schritt soll eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare finanziert werden.
Bundesrat will Mehrwertsteuer erhöhen
Der Bundesrat dagegen will zur Finanzierung der von Volk und Ständen gutgeheissenen 13. AHV-Rente die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen. Eine Minderheit der SGK-S will als Übergangslösung eine bis 2030 befristete Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte. Eine weitere Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten.
Weiter möchte die SGK-S ins Gesetz schreiben, dass der AHV-Ausgleichsfonds neu in der Regel nicht unter 80 Prozent statt wie heute nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf. Wäre ein Absinken unter die kritische Marke absehbar, müsste der Bundesrat den Räten Vorschläge für eine Stabilisierung machen.
Sollte das Vermögen des Fonds tatsächlich unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, müsste der Bundesrat eine weitere Erhöhung der Beitragssätze um bis zu 0,4 Prozentpunkte vornehmen. Den heutigen Bundesbeitrag an die AHV will die SGK-S nicht senken.
Initiative für Abschaffung der Heiratsstrafe
Die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe verlangt die Mitte-Partei mit einer Volksinitiative. Der Bundesrat empfiehlt ein Nein, und er will keinen Gegenvorschlag dazu. Müssten zwei volle Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030, schrieb er vor Kurzem. Das Parlament hat noch nicht entschieden.
Die Idee, auf Gesetzesstufe den Plafond für Ehepaare bei 170 statt wie heute bei 150 Prozent der Maximalrente zu setzen, verwarf die Regierung wegen der Kosten.
Heute erhalten verheiratete Pensionierte höchstens 150 Prozent der AHV-Maximalrente. Das sind derzeit 3780 Franken. Von der Aufhebung des Plafonds profitieren würden Paare mit massgeblichem Einkommen von derzeit 90'720 Franken. Nach den Berechnungen des Bundesrates wären das rund 700'000 Personen.
Der Ständerat wird die Finanzierungsvorlage voraussichtlich in der Sommersession beraten. Und die nächste grosse AHV-Reform steht bereits an. Der Bundesrat muss dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage für den Zeitraum 2030 bis 2040 vorlegen.
(AWP)