Die SNB reduziert konkret den Faktor für die Limite, die bei der Verzinsung mindestreservepflichtiger Girokontoinhaber zur Anwendung kommt. Dieser Faktor wird laut SNB per Anfang Februar 2025 weiter auf 20 von 22 gesenkt. Bereits per Anfang Oktober hatte die Notenbank den Faktor auf 22 von 25 zurückgenommen.
Mit den Senkungen will die SNB dem Anstieg der zur Verzinsung geltenden Limiten entgegenwirken, wie es weiter hiess. Denn mit der per 1. Juli 2024 umgesetzten Erhöhung der Mindestreserveerfordernisse hätten sich auch diese Limiten erhöht.
Auf Sichtguthaben, welche mindestreservepflichtige Finanzinstitute bei der SNB halten, kommt bis zu einer gewissen Limite der SNB-Leitzins zur Anwendung. Sichtguthaben, die über der Limite liegen, werden derweil zum SNB-Leitzins abzüglich eines Abschlags verzinst. Nicht verzinst werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden.
Die Berechnungsgrundlage der Limiten bleibt laut der SNB derweil unverändert. Diese werden weiterhin anhand des laufenden Durchschnitts der Mindestreserveerfordernisse der mindestreservepflichtigen Banken über die letzten drei Jahre berechnet, multipliziert mit dem aktuell geltenden Faktor.
Geldpolitische Ausrichtung ändert sich nicht
Die Senkung des Faktors stelle eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicher und unterstütze einen aktiven Geldmarkt, hielt die SNB fest. Die aktuelle geldpolitische Ausrichtung ändere sich durch die Faktoranpassung nicht. Die SNB überprüfe die Verzinsung der Sichtguthaben regelmässig und nehme bei Bedarf Anpassungen vor.
Das Total der Sichtguthaben bei der Nationalbank umfasst als grössten Posten die Girokonten inländischer Banken. Diese Sichtkonten bilden die Grundlage für die Steuerung der Liquidität am Frankengeldmarkt durch die Nationalbank. Über die Verzinsung der Sichtguthaben beeinflusst die Nationalbank somit das Zinsniveau am Geldmarkt.
(AWP)