Nun hat auch der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich im Sinne der Finanzprokuratur, einer dem Bundesministerium für Finanzen unterstellte Dienststelle des Bundes, die die rechtlichen Interessen der Republik vertritt, entschieden. Das Vermögen der Signa Prime wird nun in einem Konkursverfahren vom Insolvenzverwalter verwertet.

Die Gläubiger hatten dem Sanierungsplan zugestimmt. Laut Finanzplan verfügt die Signa Prime über ausreichende Liquidität für ihren Fortbetrieb im Rahmen des Sanierungsverfahrens: Die ersten zwei Tranchen des Massekredits über jeweils 25 Millionen Euro wurden bereits abgerufen, wie bereits Ende Juli berichtet wurde. Die angemeldeten Insolvenzforderungen belaufen sich auf mehr als 12,2 Milliarden Euro, davon wurden mehr als 5,9 Milliarden bereits anerkannt.

Der Plan wurde jedoch vom OLG Wien auf Antrag des Finanzprokuratur-Präsidenten Wolfgang Peschorn gekippt. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass die Erfüllung des Treuhandplans «offensichtlich nicht möglich» sei. Peschorn erwartet von einem Konkursverfahren statt einer Treuhandsanierung mehr Transparenz bei der Abwicklung und eine bessere Aufarbeitung der bisher grössten Wirtschaftspleite Österreichs.

Die Signa Prime bekämpfte diese Entscheidung beim OGH, doch auch das höchste Gericht hat nun im Sinne der Republik entschieden und dem Revisionskonkurs der Signa Prime Selection AG gegen die Entscheidung des OLG nicht stattgegeben. Das teilten das Handelsgericht Wien und der Insolvenzverwalter Norbert Abel am Donnerstag mit.

Daher hat das Handelsgericht Wien die Eigenverwaltung entzogen. Aus dem Sanierungsverfahren ist nun ein Konkursverfahren geworden.

(AWP)