Das Bezirksgericht Zürich hat der Firma die definitive Nachlassstundung von sechs Monaten bis am 31. Januar 2025 gewährt, wie einem am Dienstag im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizierten Eintrag zu entnehmen ist. Zuvor war die Entscheidung bereits bis Ende Juli verlängert worden. Die definitive Nachlassstundung wird erteilt, wenn sich während der Phase der provisorischen Stundung ergibt, dass eine vollständige Sanierung oder ein Nachlassvertrag mit den Gläubigern mit teilweisem Schuldenerlass möglich wäre.

(AWP)