Die umstrittene Frage der Kapitalisierung der Auslandstöchter will das Ministerium nicht mehr selbst entscheiden, sondern dem Parlament vorlegen, erklärte ein EFD-Sprecher am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung». «Die Frage der Eigenmittelunterlegung von ausländischen Beteiligungen beim Stammhaus systemrelevanter Banken soll anders als bisher nicht mehr auf Verordnungs-, sondern Gesetzesstufe geregelt werden», so der Sprecher. Dazu brauche es noch einen Entscheid der Gesamtregierung.

Stimme die Regierung dem Vorschlag zu, komme das Parlament ins Spiel. Dort haben derzeit die wirtschaftsfreundlichen Parteien eine Mehrheit. Im Rahmen der in der Schweiz herrschenden direkten Demokratie ist aber auch denkbar, dass es am Schluss zu einer Volksabstimmung kommt. Voraussetzung ist, dass ein Komitee 50.000 gültige Unterschriften sammelt. Zu einer Abstimmung würde es frühestens 2028 kommen. In dem Fall dürfte es Jahre dauern, bis über die Kapitalanforderungen für die UBS Klarheit herrscht.

Der EFD-Sprecher begründete die Neueinschätzung unter anderem mit den im Dezember vorgelegten Ergebnissen einer Untersuchung des Kollapses der Grossbank Credit Suisse durch eine Kommission des Schweizer Parlaments (PUK). Die Kommission habe den hohen Stellenwert der Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen betont. «Vor dem Hintergrund einerseits der Bedeutung für die Finanzstabilität und die Volkswirtschaft und andererseits der Feststellungen der PUK, erscheint es angezeigt, diese Fragestellung auf Gesetzesstufe zu regeln», so der Sprecher.

Nach der staatlich orchestrierten Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS 2023 ging das Finanzministerium bei der Bankenregulierung über die Bücher und legte im April 2024 Vorschläge für ein Paket mit 22 Massnahmen vor, um ein ähnliches Debakel in Zukunft zu verhindern. Vor allem der Vorschlag zum Eigenkapital hat hitzige Kontroversen ausgelöst. Falls die UBS für ihre Auslandstöchter wie vorgeschlagen deutlich mehr Kapital vorhalten soll, müsste sie bis zu 25 Milliarden Franken an zusätzlichem Kapital aufbringen. Dagegen wehrt sich die Bank vehement, weil sie einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Instituten befürchtet und die Ausschüttungen an die Aktionäre zurückfahren müsste. Die Befürworter führen ins Feld, dass eine Schieflage der UBS die finanziellen Kräfte des Landes übersteigen könnte.

Die Eckwerte der neuen Vorgaben will das EFD weiterhin Ende Mai vorlegen, wie der Sprecher erklärte. Danach erhalten die Banken und andere Betroffene Gelegenheit, Änderungsvorschläge einzureichen. 2027 dürfte dann das Parlament das Thema behandeln.

(Reuters)