Wer es sich leisten kann, zahlt jetzt noch in die Säule 3a ein. Noch bis Ende Jahr besteht die Möglichkeit, 6768 Franken auf ein Säule-3a-Konto oder in einen entsprechenden Anlagefonds zu überweisen. Für Personen ohne Pensionskasse beläuft sich der Betrag auf 20 Prozent des Nettoeinkommens oder maximal 33'840 Franken. Das Geld kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was einen Spareffekt in der Steuerrechnung zur Folge hat. So weit, so klar.
Wer aber noch mehr Geld zur Verfügung hat, um es für die Altersvorsorge zur Seite zu legen, hat die Qual der Wahl. Sparkonten, Immobilien, Sachanlagen und viele Optionen mehr stehen zur Verfügung als Parkplatz für das Vermögen. Diese Form des Sparens wird auch als Säule 3b oder als "freie Vorsorge" bezeichnet. Frei deshalb, weil sie im Unterschied zur Säule 3a weniger Einschränkungen unterliegt. Aber bedeutet freier auch besser?
Ein grosser Unterschied zwischen 3a und 3b ist der wegfallende steuerliche Vorteil bei der Einzahlung. Produkte, die unter dem Label "3b" beworben werden, sind zwar teilweise gebührenfrei oder von der Stempelsteuer befreit. Die Einzahlungen sind aber steuerlich bei weitem nicht so privilegiert wie bei der Säule 3a. Handkehrum hat die freie Vorsorge einige Vorteile zu bieten, wie die folgende Tabelle zeigt. So sind zum Beispiel erbrechtliche Aspekte einfacher zu lösen, weil Begünstigte frei wählbar sind (neben den Pflichtanteilen).
Gebundene Vorsorge 3a | Freie Vorsorge 3b | |
Zielgruppe | Steuerpflichtige Arbeitnehmende und Selbstständige | Alle in der Schweiz wohnhaften Personen |
Produkte | Sparkonto 3a, Wertschriftenkonto 3a, Versicherungspolice 3a | Sparkonto, Wertschriften, Anlagefonds, Lebensversicherung, Wohneigentum, Sachwerte |
Verfügbarkeit | Frühestens fünf Jahre vor AHV, spätestens mit Alter 70 (Frauen: 69) | Frei wählbar |
Frühzeitiger Bezug | Erwerb von Wohneigentum, Invalidität, Auswanderung, Selbstständigkeit | Keine Einschränkungen |
Steuerliche Aspekte | Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, Kapitalzuwächse sind steuerfrei | Keine Abzüge, Kapitalzuwachs ist steuerpflichtig |
Erbliche Begünstigung | Nur innerhalb des Erbrechts | Unter Berücksichtigung der Pflichtanteile sind Begünstigte frei wählbar |
Quelle: vorsorge-3a.ch
Ebenfalls positiv bei der freien Vorsorge ist, dass eine Verwendung der angelegten Gelder jederzeit möglich ist und es auch keine Einschränkungen beim Verwendungszweck gibt. Eine Ausnahme bilden die verschiedenen Formen der Lebensversicherung (siehe weiter unten). Bei der freien Vorsorge ist man gleichwohl auf die herkömmlichen Finanzdienstleister wie Banken oder Versicherungen angewiesen. Die Palette ist breit und reicht von Bankkonten und Sparplänen über Aktienfonds bis zu Immobilienfonds. Welches Produkt sich für wen eignet, hängt stark vom Anlagehorizont und der Risikofreudigkeit ab.
So unterliegen Aktienanlagen mitunter starken Schwankungen, bieten aber die Aussicht auf hohe Renditen. Bei Obligationen ist es umgekehrt: tiefere Verzinsung bei geringeren Schwankungen. Egal ob Aktien oder Obligationen, bei der Wahl von Anlageprodukten sind die Gebühren sehr wichtig, weil sie langfristig die Rendite schmälern.
Sparkonten hingegen werfen kaum noch Zinsen ab, werden aber häufig als sicherster und flexibelster Aufbewahrungsort für das Geld bezeichnet. Mehr als 0,25 Prozent Zins bezahlt mittlerweile keine Schweizer Bank mehr auf ihren Sparkonten. Zudem muss beachtet werden: Durch die allgemeine Teuerung verliert parkiertes Geld langfristig an Wert.
Vorsicht vor 3b-Lebensversicherungen
Bekannteste Produkte für die freie Vorsorge bei Versicherungen sind Lebensversicherungen. Sie werden häufig auch als "3b-Lebensversicherungen" bezeichnet, wobei es verschiedene Unterkategorien gibt. Vor allem die Lebensversicherungen mit Sparanteil sind aber unnötig. Schuld daran ist auch hier das Tiefzinsumfeld. Bei den heutigen Minuszinsen kann kein Anbieter eine ordentliche Rendite bieten, so die Meinung von Vorsorgeexperten.
Mirco Signorell vom Vermögens Planungs Zentrum macht zudem auf die verbindlichen Vertragslaufzeiten sowie auf unattraktive Rückkaufwerte bei einer vorzeitigen Kündigung aufmerksam. "Die Konditionen der verschiedenen Anbieter von 3b-Produkten unterscheiden sich stark. Die vorgängige Beschäftigung mit dem Thema ist also unerlässlich", so Signorell.
Mehr Sinn können Risikoversicherungen machen, die finanzielle Lücken bei konkreten Ereignissen abdecken, zum Beispiel bei Tod oder Invalidität. Wer ein solches Risiko nicht abdecken möchte, sollte in erster Linie die Limite in der Säule 3a ausschöpfen. Im kommenden Jahr wird diese übrigens auf 6826 Franken angehoben (34'128 Franken für Personen ohne Pensionskasse). Die Steuerersparnis wird also noch grösser.