Dass es in der dritten Säule Steuervorteile gibt, ist bekannt. Für welche Bevölkerungsgruppen sie unter welchen Umständen wie gross sind, ist hingegen nicht offensichtlich, sondern hängt von Einkommen und Beitragsdauer, aber auch vom Wohnort ab.

Auf die Spur der konkreten Steuervorteile kommt man durch folgende Überlegung: Einerseits können Beiträge von den Steuern abgesetzt werden. Im Jahr 2025 werden es maximal 7258 Franken für Angestellte und 36'288 Franken für Selbstständige sein. Andererseits wird der Bezug des angesparten Kapitals zwar besteuert, aber zu einem gesonderten, reduzierten Satz.

Die Gesamtsteuervorteile ergeben sich aus den Vorteilen der Einzahlungen und den Bedingungen des Kapitalbezugs. Wobei: Höhere Einzahlungen entlasten die Steuerrechnung, während bei höheren Summen eines Kapitalbezugs mehr Geld an den Fiskus fliesst.

Zahlen zu den Effekten hat jüngst die UBS berechnet. Den Experten zufolge entspricht der gesamte Steuervorteil der Säule 3a für einen alleinstehenden Medianverdiener, der während 20 Jahren stets den Maximalbetrag einzahlt, «etwa einem Nettolohn von 6 Monaten». Das sind etwas mehr als 30’000 Franken.

Die Vorteile schwanken jedoch je nach Einkommen, Beitragsdauer und - aufgrund regionaler Unterschiede - je nach Wohnort.

Der Benefit des betrachteten Medianverdieners schmilzt von etwas über 30’000 auf leicht über 15’000 Franken, wenn die Beitragsdauer zehn statt 20 Jahre beträgt. Hingegen: Bei 30 Beitragsjahren ergeben sich Vorteile in Höhe von 45’000 Franken, bei 40 Beitragsjahren in Höhe von 60’000 Franken. In jedem Fall überwiegt die Einkommenssteuerentlastung die Kapitalbezugssteuern.

Abgesehen von der Beitragsdauer: Hohe Einkommen profitieren mehr als tiefe Einkommen. Ein Beispiel dazu liefert der Vergleich zweier Personen, die je 30 Jahre einzahlen, aber unterschiedlich viel verdienen. Die Person mit 60’000 Franken Lohn hat einen Steuervorteil von rund 40’000 Franken, die Person mit 120’000 Franken wird um über 60’000 Franken entlastet. Die Differenz lässt sich erklären: Aufgrund der steilen Progression wirken Abzüge bei hohen Einkommen stärker als Abzüge bei tiefem Einkommen.

Einfluss hat weiter der Wohnort, da die Steuern auf kantonaler und kommunaler Ebene von Ort zu Ort verschieden ausgestaltet sind. Vergleichsweise gering sind die Gesamtsteuervorteile in der Innerschweiz. In Zug und Obwalden betragen sie weniger 20'000 Franken für einen alleinstehenden Medianlohnempfänger, der zwanzig Jahre einzahlt. Der Kanton Zürich liegt bei etwa 22'500 Franken. Dagegen beträgt der Vorteil für eine solche Person in den Kantonen Freiburg und Genf bis zu 40'000 Franken. 

Optimierung durch gestaffelten Kapitalbezug möglich

Derweil gibt es Wege zur Optimierung, und zwar speziell beim Kapitalbezug. Dazu sind die Regeln relativ scharf umrissen. Säule-3a-Guthaben können - mit wenigen Ausnahmen - frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter ausbezahlt werden, und zwar «en bloc». Dies ist wegen der Steuerprogression ungünstig. Besser fährt man mit einem gestaffelten Bezug aus mehreren separaten 3a-Töpfen.

«Dies erfordert jedoch eine vorausschauende Planung, weil mehrere Konten eingerichtet werden müssen», schreibt die UBS in ihrer Studie. Zu dieser Planung gibt es einige Eckpunkte: Insbesondere darf der Gesamtbetrag der Einzahlungen eines Jahres auf alle 3a-Lösungen den Maximalbetrag nicht überschreiten. Im Jahr 2025 darf man folglich höchstens 7258 Franken einzahlen, sei es, ob man ein Konto oder mehrere Konten hat. Weiter empfiehlt die UBS als Faustregel: Ein neues Konto zu eröffnen bietet sich an, nachdem auf dem bestehenden Konto ein Betrag von 50'000 Franken liegt. Beim Eintritt in den Ruhestand kann dann ein Konto nach dem anderen aufgelöst werden.

Die Studie schliesst mit einer Fussnote: Die Steuervorteile der dritten Säule würden insbesondere für hohe Einkommen verringert, aber nicht verschwinden, sollten die in Bundesbern bisher angedachten Regeländerungen zum Kapitalbezug inskünftig greifen.

Hintergrund: Die Landesregierung denkt zurzeit darüber nachgedacht, den Steuerbonus des Kapitalbezugs aus der zweiten und dritten Säule zu streichen - Kapitalbezüge würden dann gleich besteuert wie Rentenbezüge. Dadurch entstünden Mehrheinnahmen, und zwar rund 60 Millionen für die Kantone und 220 Millionen für den Bund. Der Bundesrat erkennt darin einen Beitrag zur Entlastung des Staatshaushalts. Das Vorhaben ist umstritten, aber noch nicht beschlossene Sache. Es wird im Januar in die Vernehmlassung geschickt.

Reto Zanettin
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