Ausgaben in Höhe von 85 Milliarden Franken hat der Bund für das laufende Jahr veranschlagt. Ein grosser Teil davon sind Subventionen. Auf nahezu 50 Milliarden Franken belaufen sie sich. Besonders üppig sind die Leistungen an die AHV. Im laufenden Jahr beträgt der Zuschuss über 11 Milliarden Franken, wie der jüngste Subventionsreport des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) besagt.
Die Autoren brechen die Leistungen des Bundes an die AHV auf die Summe pro Kopf herunter. Demnach bezahlt jeder Schweizer Einwohner im Schnitt über 1100 Franken Steuergeld an die AHV und 470 Franken an die IV - und zwar zusätzlich zu den Lohnbeiträgen. Da es sich um Durchschnittswerte handelt, sind die Beträge für manche Personen höher, für manche tiefer.
Mit 1100 Franken pro Kopf erhält die AHV mehr Zuwendung als beispielsweise der Bahninfrastrukturfonds, der mit 660 Franken pro Kopf bedacht wird. Über diesen Fonds finanziert der Staat den Betrieb, Erhalt und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Weniger als die AHV erhält auch der regionale Personenverkehr. Laut IWP steht er mit einem Zuschuss von 130 Franken pro Kopf zu Buche - zusätzlich zu den Fahrkartenpreisen.
Da die erste Säule der Altersvorsorge auf dem Solidaritätsprinzip beruht und Renten im Umlageverfahren finanziert werden, sind öffentlich finanzierte Zuschüsse an die AHV nicht komplett systemfremd. Allerdings gibt es einen Trend: Auch inflationsbereinigt seien die Zuschüsse an die AHV heute zirka zwei Milliarden Franken höher als 2014, heisst es im Report der Luzerner Ökonomen.
Die Zuschüsse für die AHV werden, wie Martin Mosler vom IWP erklärt, auch aus dem allgemeinen Bundeshaushalt an die AHV überwiesen. «Sie stammen aus der - deutlich progressiven - direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer, die alle Konsumenten bezahlen», führt der Ökonom aus. Die Steuerzahler können sich den AHV-Zuschüssen an die AHV somit kaum entziehen. Laut Mosler stehen nur zwei Wege offen.
Zum einen könnten die Bürger politisch eine Reform fordern, welche die AHV entlaste - «zum Beispiel ein höheres Renteneintrittsalter». Zum anderen könnten die Menschen über Abzüge bei der eigenen Steuererklärung sparen. Mosler wird konkret: «Was abzugsfähig ist, kann und sollte auch abgezogen werden. Wer - statt über seine direkte Bundessteuer zu Zuschüssen für alle beizutragen - lieber für sich selbst und für die eigene Rente vorsorgen möchte, für den ist die Säule 3a bei einem günstigen Anbieter eine gute Abzugsmöglichkeit.»
Die Einzahlung in die dritte Säule können vom steuerbaren Einkommen werden. Zudem sind 3a-Guthaben samt den Erträgen steuerfrei. Erst bei der Auszahlung fallen zu einem reduzierten Satz Steuern an. Die Einsparungen sind je nach persönlicher Lebenslage unterschiedlich hoch.
Ein paar Beispiele: Gemäss einem Rechner der UBS belaufen sich die Einsparungen auf 1900 Franken für eine in Zürich lebende Person, die ledig ist, 100'000 Franken brutto pro Jahr verdient und den Maximalbetrag von 7056 Franken in die dritte Säule einzahlt. Wohnt diese Person in Basel, spart sie 2062 Franken. Zieht sie nach Bern, so steigt der Sparbetrag auf 2140 Franken. Heiratet die Person und lässt sich mit ihrer Partnerin, ihrem Partner in Genf nieder, so beträgt die jährliche Steuerersparnis 2'984 Franken (Annahme: Die Partnerin, der Partner verdient ebenfalls 100'000 Franken brutto).
Report will eine Übersicht bieten
Der IWP-Report möchte nach Angaben der Verfasser Transparenz schaffen über das Subventionswesen des Bundes. Er fällt in eine Phase strapazierter Staatsfinanzen. Das Finanzdepartement rechnet auch im laufenden Jahr mit einem Fehlbetrag. Das Einsparpotenzial durch eine Reform der Subventionspraxis sei umfangreich und könne die Fiskallücke des Bundes schliessen, schreiben die IWP-Ökonomen.
Zu den grössten Posten zählen dem Bericht zufolge die soziale Wohlfahrt, der Verkehr, Bildung und Forschung sowie Landwirtschaft und Ernährung. Manche dieser Bereiche tragen zum Wohlergehen des Landes und seiner Bevölkerung bei. Einschnitte dürften politisch aber ohnehin einen schweren Stand haben.
Die Ökonomen nehmen jedoch auch kleinere Zahlungen in den Blick. Ein Beispiel sind die Millionen für eine Immobilienstiftung in Genf. Die jährlich 61 Millionen Franken seien nicht nachvollziehbar, schreiben die Autoren. Die Zahlung sei industriepolitisch gefärbt und habe ein «ein erhebliches Verzerrungspotenzial auf dem angespannten Immobilienmarkt».
10 Kommentare
stimmt nicht ... der bundesbeitrag kommt von der tabak- und alkoholsteuer und die ist der AHV versprochen
Da gibt es ja auch noch eine Tabaksteuer...
tabak- und alkoholsteuer wurden/werden (so versprochen) für die AHV erhoben .... sind also keine subventionen aus der bundeskasse
.... und würden alle weiteren drogen legalisiert, besteuert und kontrolliert verkauft zb. in apotheken könnten weiter gelder zur AHV fliessen .... an stelle in die hände der drogenmafia
Es ist wohl vielen Leuten nicht bekannt, dass Familien, die kaum die Lebenshaltungskosten aufbringen, nichts übrig haben um auch noch in die 3. Säule einzuzahlen!
..... und das sind bekanntlich nicht wenige ..... ca. 70% können es sich nicht leisten in eine zusätzliche säule einzufahren..... darum NEIN zur rentenreform
eine wenig aussagende zahl “1100” pro kopf. etwas mehr als die hälfte der bevölkerung ist erwerbstätig. davon zahlen wiederum gut die hälfte weniger als 1000.- direkte bundessteuer. also kann man davon ausgehen, dass vielleicht 20% der bevölkerung einen wesentlichen bundesbeitrag zur ahv finanziert.