Das Parlament will bis ins Jahr 2040 einen Produktionszubau von 6 Terawattstunden erneuerbaren Energien zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter realisieren. Im Nationalrat waren die 15 auf dem Tisch liegenden Wasserkraftprojekte am Dienstag unbestritten.

Damit diese so schnell wie möglich umgesetzt werden können, sollen die Verfahren beschleunigt werden. Eine Planungspflicht soll nur für Vorhaben an einem neuen Standort gelten, und auch dann beschränkt sich diese Pflicht auf den Richtplan. Das Interesse an einer Realisierung geht anderen Interessen von nationaler Bedeutung grundsätzlich vor.

Die Umweltverbände sind auch deshalb damit einverstanden, weil eine Interessenabwägung möglich bleibt. Auch sollen zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Landschaft und Biodiversität vorgesehen werden.

Abgelehnt hat der Nationalrat, dass auch bei Solar- und Windenergieanlagen im nationalen Interesse Bedarf, Standortgebundenheit und überwiegendes Interesse bejaht werden sollen. Dieser Vorschlag würde aus Sicht von Kurt Fluri (FDP/SO) die Gemeindeautonomie einschränken, und er wäre verfassungsmässig heikel. Sein Antrag auf Streichen dieses Artikels fand mit 97 zu 89 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Mehrheit.

Wie schon der Ständerat hat auch der Nationalrat einstimmig beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für die Energiereserve zu schaffen. Neu sollen die Betreiber von grösseren Speicherwasserkraftwerken jedoch verpflichtet sein, sich an der Energiereserve zu beteiligen.

Keine vollständige Strommarktliberalisierung

Ein weiteres Thema bei den Beratungen zum sogenannten Energie-Mantelerlass war die vollständige Strommarktöffnung. Wie im Ständerat ist dies auch im Nationalrat kein Thema mehr. Somit haben weiterhin einzig Endverbraucher mit Bezügen von mehr als hundert Megawattstunden im Jahr Zugang zum freien Markt.

Nur die FDP sprach sich, wie auch vom Bundesrat vorgeschlagen, für eine weitergehende Öffnung des Strommarktes aus. Die übrigen Fraktionen argumentierten, dass insbesondere die Energiekrise der vergangenen Monate gezeigt habe, dass die Grundversorgung vor allem bei hohen Preisschwankungen Sicherheit biete und einem starken Bedürfnis entspreche.

In Zukunft sollen die Energieversorger gemäss Beschluss des Nationalrats dazu verpflichtet sein, sich in der Grundversorgung gegen extreme Marktpreisschwankungen abzusichern, insbesondere durch langfristige Beschaffungsverträge. Zudem soll bei der Berechnung der Elektrizitätstarife die Durchschnittspreismethode abgeschafft werden, wie die grosse Kammer stillschweigend beschlossen hat.

(AWP)