Thailand ist für Schweizerinnen und Schweizer ein beliebtes Auswanderungsziel: Niedrige Lebenshaltungskosten, angenehmes Klima, günstige Immobilien und vorteilhafte Steuerregelungen locken.

Doch Veränderungen beim letzten Punkt sorgen für Verunsicherung. Laut einer neuen Regelung, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden im Ausland erzielte Einkünfte, die nach Thailand transferiert werden, neu besteuert. Immerhin: Einkommen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde, wird nicht besteuert.

Laut aktuellem Stand sieht die Besteuerungs-Progression für Einzelpersonen mit Wohnsitz Thailand – definiert als «mindestens 183 Tage Aufenthalt in Thailand pro Jahr» – wie folgt aus:

Steuerpflichtiges Einkommen (THB/CHF) Steuersatz (%)
0-150'000 Baht (0-3600 Franken) steuerbefreit
150'000-300'000 Baht (3600-7200 Franken) 5
300'000-500'000 Baht (7200-12'000 Franken) 10
500'000-750'000 Baht (12'000-18'000 Franken) 15
750'000-1'000'000 Baht (18'000-24'000 Franken) 20
1'000'000-2'000'000 Baht (24'000-48'000 Franken) 25
2'000'000-5'000'000 Baht (48'000-120'000 Franken) 30
Über 5'000'000 Baht (über 120'000 Franken) 35

Wichtig zu wissen: Wie in der Schweiz sind auch in Thailand Abzüge möglich. Etwa für Gesundheitskosten, für nicht arbeitende Ehepartner, Kinder im schulpflichtigen Alter oder für die Pflege betagter/behinderter Familienangehöriger. Letztere beide Punkte sind zumindest bei Personen im Rentenalter aber eher unwahrscheinlich.

Die Besteuerung ist beträchtlich

Machen wir ein Rechenbeispiel – die Annahme: Das monatliche Einkommen aus AHV und Pensionskasse beträgt 4000 Franken, oder 166'000 Baht. Das entspräche laut obigem Modell einem Steuersatz von 25 Prozent. Nach Abzug der Freibeträge für Gesundheitskosten und für die nicht erwerbstätige Ehefrau – aber ohne weitere Abzüge – bliebe eine Steuerbelastung von 308'000 Baht oder rund 7400 Franken pro Jahr übrig.

Also noch rund 15 Prozent Besteuerung – ein mit der Schweizer Steuerbelastung vergleichbarer Wert. Klar: Die Steuerbelastung ist individuell, deshalb ist auch der Beizug eines Steuerberaters in Thailand auf jeden Fall empfehlenswert.

Ein kleines Schlupfloch existiert auch noch: Es gibt weiterhin Steuerbefreiungen für Schenkungen an Verwandte oder Unterhaltszahlungen an Ehegatten und Kinder. In diesen Fällen sind bis zu 20 Millionen Baht (480'000 Franken) pro Jahr steuerfrei.

Wird ein Wahlversprechen finanziert?

Doch warum die Änderung in der Besteuerung? Formell soll es um «Fairness» gehen. Also die Schliessung eines Schlupflochs: Wer Einkommen überwiesen hat, das nicht im entsprechenden Jahr erzielt worden ist, wurde zuvor vor Ort nicht dafür besteuert.

Böse Zungen behaupten dagegen, die Regierung müsse so ein Wahlversprechen finanzieren. Die Partei von Premierminister Srettha Thavisin (62) will jedem der 50 Millionen Thais im vierten Quartal 2024 via eines «Digital Wallet» 10'000 Baht (240 Franken) auszahlen. Um die Wirtschaft anzukurbeln.

Gemischte Reaktionen der Expats

Blick hat auf den Artikel vom Montag zahlreiche Reaktionen erhalten. Der Tenor bei vielen: «Bis es effektiv zur Besteuerung kommt, kann noch viel passieren.» Die Formulare für die Steuererklärung sollten im Dezember 2024 verfügbar sein. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet am 31. März 2025.

Blick hat den Schweizer Rentner Koni M.* (67) im thailändischen Hua Hin erreicht. Er bleibe anonym, «weil die Thai-Steuerbehörde mitliest». Selber sehe er den Veränderungen «gelassen» entgegen. Gleichzeitig erklärt er aber, dass das Thema gerade in der Region Hua Hin, in der viele Schweizer Expats leben, Sorgen bereite: «Ich weiss von Schweizern, die deswegen wegziehen wollen.»

Betroffen seien vor allem solche, die trotz Schweizer Rente eher knapp in Thailand durchkommen oder aber sehr hohe Einkommen haben. «Kapital ist flexibel», sagt M. Er erwartet aber nicht, dass die Schweizer Expats in die Schweiz zurückkehren: «Naheliegend wäre ein Weiterzug nach Malaysia, wo es zumindest vorläufig Steuerbefreiung auf Einkünfte aus ausländischen Quellen gibt.»

Auch M. glaubt, dass in Thailand noch nicht das letzte Wort gesprochen ist – die neue Regelung ist schliesslich noch nicht Gesetz. Gibt es wegen der neuen Regelung ungewünschte Nebeneffekte wie sinkende Häuserpreise oder administratives Chaos, könnte bald die alte Regelung wieder Einzug halten.

*Name von der Redaktion geändert

Dieser Artikel erschien zuerst auf blick.ch mit dem Titel: «Ich weiss von Schweizern, die wegziehen wollen»