Der Bundesrat hat diese Woche neue Regeln zur Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule vorgestellt. Neu soll ein progressiver Spezialtarif angewendet werden. Er soll das geltende System ablösen, in dem Kapitalleistungen tiefer als nun geplant besteuert werden.

Speziell bei hohen Summen sind die Unterschiede zwischen der aktuellen und der vorgesehenen Besteuerung gross. Bis anhin werden Kapitalleistungen im Millionen-Franken-Bereich auf Bundesebene mit maximal 2,3 Prozent belastet. Bald könnten es 5 Prozent und mehr sein.

Die folgende Tabelle vergleicht die heutigen Steuern auf den Kapitalbezug mit den möglichen Kapitalleistungssteuern in Zukunft und weist die sich ergebende Zusatzlast aus.

Kapitalbezug Steuern heute Steuern geplant Mehrbelastung
20'000 0 20 20
50'000 83 95 12
100'000 547 595 48
200'000 2617 3595 978
250'000 3677 5095 1418
300'000 5257 7595 2338
500'000 10'537 17'595 7058
750'000 17'317 30'095 12'778
1'000'000 23'000 42'595 19'595
1'500'000 34'500 80'095 45'595
2'000'000 46'000 117'595 71'595
3'000'000 69'000 192'595 123'595
10'000'000 230'000 717'595 487'595
20'000'000 460'000 1'867'595 1'407'595

Quelle: Pensexpert / Beträge in Franken.

Die steuerliche Mehrbelastung wächst also mit der Höhe des Kapitalbezugs. «Die Reform trifft vor allem die grösseren Kapitalbezüge aus der zweiten Säule», sagt Pius Baumgartner, Steuerexperte des Vorsorgedienstleisters Pensexpert. Dies erklärt sich so: Die Bezüge aus der dritten Säule sind typischerweise tiefer als die Leistungen aus der zweiten Säule. Sie werden weiterhin mässig besteuert.

Jedoch werden nicht zwingend alle von zusätzlichen Steuern getroffen. Denn neu sollen Ehepartner getrennt veranlagt werden, wodurch sie nicht mehr so stark wie heute in die Progression kommen.

Ein Beispiel: Zwei Eheleute beziehen im selben Jahr je ein Guthaben von 50'000 Franken. Nach geltendem Recht werden sie gemeinsam zu 0,372 Prozent auf 100'000 Franken besteuert. Gemäss der Reform sollen sie je 0,19 Prozent auf 50'000 Franken bezahlen. Sie werden daher um 182 Franken entlastet.

Dass die «Heiratsstrafe» mit den geplanten Gesetzesanpassungen abgeschafft werden soll, ist für den Steuerexperten Pius Baumann begrüssenswert. Nachteilig sei hingegen etwa: «Den zukünftigen Pensionären bleibt durch die Erhöhung der Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge weniger für die Bestreitung ihrer zukünftigen Lebenshaltungskosten.» Dies, sofern sich die Kantone, die ebenfalls Steuern auf Kapitalleistungen erheben, nicht bewegen.

Für Baumgartner liegt nun auf der Hand: Die Planung der Kapitalbezüge wird aufgrund der neuen Regeln wichtiger. Ein Weg, die Steuerprogression zu lindern, ist eine Teilpensionierung verbunden mit einem schrittweisen Bezug des Pensionskassenguthabens. Die Staffelung bewirkt, dass auf den einzelnen Tranchen ein tieferer Satz angewendet wird und so die Steuerlast insgesamt sinkt.

Eine zweite Möglichkeit liegt in der dritten Säule. Denn Säule-3a-Bezüge sind grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich und können bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden, wenn die Erwerbsarbeit fortgeführt wird. Wer also mehrere Säule-3a-Töpfe aufbaut, kann einen nach dem anderen auflösen. Das Vorgehen setzt freilich voraus, dass man früh genug im Leben beginnt, Geld in mehrere 3a-Gefässe einzuzahlen.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können entscheiden

Was die Landesregierung diese Woche präsentiert hat, ist ein Vorschlag, der Teil eines umfassenderen Massnahmenpakets ist. Es soll den angespannten Bundeshaushalt um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und helfen, ihn wieder ins Lot bringen soll.

Dazu folgt nun eine Vernehmlassung, in der sich Kantone, Parteien und Verbände äussern werden. Danach gibt es eine Botschaft des Bundesrates an das Parlament, welches dann über das Entlastungspaket berät.

Dieses Paket untersteht schliesslich dem fakultativen Referendum. Anders gesagt: Am Ende entscheidet weder der Bundesrat noch das Parlament, sondern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können Ja oder Nein sagen.

Reto Zanettin
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