Der Bundesrat hat diese Woche neue Regeln zur Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule vorgestellt. Neu soll ein progressiver Spezialtarif angewendet werden. Er soll das geltende System ablösen, in dem Kapitalleistungen tiefer als nun geplant besteuert werden.
Speziell bei hohen Summen sind die Unterschiede zwischen der aktuellen und der vorgesehenen Besteuerung gross. Bis anhin werden Kapitalleistungen im Millionen-Franken-Bereich auf Bundesebene mit maximal 2,3 Prozent belastet. Bald könnten es 5 Prozent und mehr sein.
Die folgende Tabelle vergleicht die heutigen Steuern auf den Kapitalbezug mit den möglichen Kapitalleistungssteuern in Zukunft und weist die sich ergebende Zusatzlast aus.
Kapitalbezug | Steuern heute | Steuern geplant | Mehrbelastung |
---|---|---|---|
20'000 | 0 | 20 | 20 |
50'000 | 83 | 95 | 12 |
100'000 | 547 | 595 | 48 |
200'000 | 2617 | 3595 | 978 |
250'000 | 3677 | 5095 | 1418 |
300'000 | 5257 | 7595 | 2338 |
500'000 | 10'537 | 17'595 | 7058 |
750'000 | 17'317 | 30'095 | 12'778 |
1'000'000 | 23'000 | 42'595 | 19'595 |
1'500'000 | 34'500 | 80'095 | 45'595 |
2'000'000 | 46'000 | 117'595 | 71'595 |
3'000'000 | 69'000 | 192'595 | 123'595 |
10'000'000 | 230'000 | 717'595 | 487'595 |
20'000'000 | 460'000 | 1'867'595 | 1'407'595 |
Quelle: Pensexpert / Beträge in Franken.
Die steuerliche Mehrbelastung wächst also mit der Höhe des Kapitalbezugs. «Die Reform trifft vor allem die grösseren Kapitalbezüge aus der zweiten Säule», sagt Pius Baumgartner, Steuerexperte des Vorsorgedienstleisters Pensexpert. Dies erklärt sich so: Die Bezüge aus der dritten Säule sind typischerweise tiefer als die Leistungen aus der zweiten Säule. Sie werden weiterhin mässig besteuert.
Jedoch werden nicht zwingend alle von zusätzlichen Steuern getroffen. Denn neu sollen Ehepartner getrennt veranlagt werden, wodurch sie nicht mehr so stark wie heute in die Progression kommen.
Ein Beispiel: Zwei Eheleute beziehen im selben Jahr je ein Guthaben von 50'000 Franken. Nach geltendem Recht werden sie gemeinsam zu 0,372 Prozent auf 100'000 Franken besteuert. Gemäss der Reform sollen sie je 0,19 Prozent auf 50'000 Franken bezahlen. Sie werden daher um 182 Franken entlastet.
Dass die «Heiratsstrafe» mit den geplanten Gesetzesanpassungen abgeschafft werden soll, ist für den Steuerexperten Pius Baumann begrüssenswert. Nachteilig sei hingegen etwa: «Den zukünftigen Pensionären bleibt durch die Erhöhung der Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge weniger für die Bestreitung ihrer zukünftigen Lebenshaltungskosten.» Dies, sofern sich die Kantone, die ebenfalls Steuern auf Kapitalleistungen erheben, nicht bewegen.
Für Baumgartner liegt nun auf der Hand: Die Planung der Kapitalbezüge wird aufgrund der neuen Regeln wichtiger. Ein Weg, die Steuerprogression zu lindern, ist eine Teilpensionierung verbunden mit einem schrittweisen Bezug des Pensionskassenguthabens. Die Staffelung bewirkt, dass auf den einzelnen Tranchen ein tieferer Satz angewendet wird und so die Steuerlast insgesamt sinkt.
Eine zweite Möglichkeit liegt in der dritten Säule. Denn Säule-3a-Bezüge sind grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich und können bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden, wenn die Erwerbsarbeit fortgeführt wird. Wer also mehrere Säule-3a-Töpfe aufbaut, kann einen nach dem anderen auflösen. Das Vorgehen setzt freilich voraus, dass man früh genug im Leben beginnt, Geld in mehrere 3a-Gefässe einzuzahlen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können entscheiden
Was die Landesregierung diese Woche präsentiert hat, ist ein Vorschlag, der Teil eines umfassenderen Massnahmenpakets ist. Es soll den angespannten Bundeshaushalt um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und helfen, ihn wieder ins Lot bringen soll.
Dazu folgt nun eine Vernehmlassung, in der sich Kantone, Parteien und Verbände äussern werden. Danach gibt es eine Botschaft des Bundesrates an das Parlament, welches dann über das Entlastungspaket berät.
Dieses Paket untersteht schliesslich dem fakultativen Referendum. Anders gesagt: Am Ende entscheidet weder der Bundesrat noch das Parlament, sondern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können Ja oder Nein sagen.
6 Kommentare
Kapitalbezüge sollen bei der PK teilweise möglich sein und wie steht es mit dem Freizügigkeitskonto ? Dieses Geld lässt sich nicht gestaffelt beziehen. Genau das betrifft häufig Frauen die keine Pensionskasse haben! Genau diese Personengruppe bestrafen?
Ebenfalls bin ich der Meinung, dass die Kant.+Gemeindesteuern auf Kapitalbezüge gesamtschweizerisch gleich sein müssen!!! Den die wirklich reichen, ziehen einfach in einen günstigen Kanton…
Wer im Jahr mehr als 100‘000 Franken in die Pensionskasse einzahlt und von den Einkommensteuern abzieht soll es beim Bezug als Kapital auch dementsprechend hoch besteuern
Es ist interessant wie die sogenannten Volksvertreter, allesamt von links bis rechts, mit dem Volk umgehen! Sie schreiben uns vor wie wir sparen müssen, 2. Säule, und dann, wenn sie in die Bedrouille kommen, noch mehr abschöpfen wollen! Anbei bemerkt vernichtete die SNB während Monaten Volksvermögen mit Negativzinsen und dementsprechend auch Kapital der 2. Säule! Ich denke, es würde genügend Sparmöglichkeiten geben, auch bei der öffentlichen Verwaltung/ Betrieben!
Richtig richtig Reiche machen Einkäufe in die PK, welche ihr Jahressalär deutlich übersteigen. Hier müsste man ansetzen und nicht beim Mittelstand oder meinetwegen bei den halt etwas Vermögenderen.
Auch wer CHF 1'500'000 in der PK hat, ist deshalb noch nicht reich. Das gäbe eine Rente von ca. 75'000 p.a. Zusammen mit der AHV gibt das dann ein Jahressalär von CHF 100'000. Auf der PK Rente zudem ohne Aussicht auf Teuerungsausgleich. Sicher nicht schlecht, aber sicher nicht reich.