Ab Oktober 2024 gibt es in der Schweiz ein neues Plastik-Recyclingsystem. Konsumenten können Sammelsäcke für Plastikverpackungen kaufen und diese in teilnehmenden Gemeinden abgeben. Die Initiative wird von grossen Unternehmen unterstützt. Hier die Details und andere Änderungen im Oktober.

1. Neue Regeln für Zweitwohnungen

In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seit 2016 keine neuen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Das wird mit dem Zweitwohnungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz wird per 1. Oktober 2024 gelockert.

Neu dürfen beim Umbau sogenannter altrechtlicher Wohnungen auch zusätzliche Wohnungen und Gebäude geschaffen werden. Das gilt auch für den Abbruch und Wiederaufbau solcher Wohnungen. Die Wohnfläche darf dabei um maximal 30 Prozent erweitert werden.

Als altrechtliche Wohnungen gelten Objekte, die vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 rechtmässig bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren. Diese Objekte dürfen auch als Zweitwohnung verkauft oder vermietet werden, ausser der jeweilige Kanton sieht strengere Regeln vor.

2. Neues Tabakproduktegesetz

Per 1. Oktober 2024 tritt das neue Tabakproduktegesetz in Kraft – und mit diesem strengere Verkaufs-, Werbe- und Meldevorschriften. Der Bundesrat schreibt dazu in einer Mitteilung: «Das Tabakproduktegesetz soll die Bevölkerung, insbesondere Minderjährige, vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums schützen.» Das Gesetz regelt etwa ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen und betrifft sowohl herkömmliche als auch elektronische Zigaretten – sowie weitere tabak- und nikotinhaltige Produkte.

Der Bundesrat hat zudem eine Tabakprodukteverordnung verabschiedet, welche neue Bildwarnhinweise, den Ablauf von Testkäufen sowie die Meldung aller Produkte an das Bundesamt für Gesundheit konkretisiert.

Ebenfalls neu: Überall dort, wo bereits heute ein Rauchverbot gilt, wird dieses künftig auch für elektronische Zigaretten und erhitzte Produkte gelten.

3. Schweizweites Plastik-Recycling ab Oktober verfügbar

In der Schweiz gibt es bald einen Sammelsack für Joghurtbecher, Shampooflaschen und Co. Das Sammelsystem für Plastikverpackungen und Getränkekartons füge sich in die bestehende Recycling-Landschaft ein, hiess es dazu in einer Mitteilung des Vereins Recypac.

Hinter der Vereinigung stehen Verpackungsproduzenten, Inverkehrbringer, Detailhändler, Gemeinden und Verwerter, etwa Aldi Suisse, Coop, Denner, Emmi, Lidl Schweiz, Migros, Nestlé, Unilever und Valora. Die Kooperation wurde von der Wettbewerbskommission (Weko) überprüft und freigegeben.

Die Unternehmen arbeiten gemäss Mitteilung entlang der ganzen Wertschöpfungskette zusammen. Konkret heisst das, dass die teilnehmenden Firmen ihre Verpackungen bereits so entwickeln, dass sie danach einfacher rezykliert werden können. So seien Verpackungsdesign und Verwertung aufeinander abgestimmt.

Recypac arbeitet laut eigenen Angaben ohne Gewinnabsicht und unter Einhaltung des Kostendeckungsprinzips. Die Sammlung ist jedoch nicht kostenlos. Konsumenten müssen die Sammelsäcke im Detailhandel kaufen. Einen Preis nennt der Verein derzeit noch nicht. Er sei jedoch tiefer als bei einem gewöhnlichen Abfallsack, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.

Die Rückgabeorte für den Sammelsack unterschieden sich je nach Infrastruktur der Gemeinden. Da Plastikverpackungen und Getränkekartons unter das Abfallmonopol der öffentlichen Hand fallen, benötigt Recypac von den Gemeinden eine Konzession für die Aufnahme der Tätigkeit. Interessierte Gemeinden können gemäss Mitteilung ab 1. Oktober 2024 das Angebot ihrer Bevölkerung zur Verfügung stellen.

Der Verband Schweizer Plastic Recycler (VSPR) ist mit seinen zertifizierten Sammelsystemen bereits seit mehreren Jahren in mittlerweile über 900 Gemeinden präsent und deckt mit seinem Angebot aktuell 55 Prozent der Schweizer Bevölkerung mit einem Sammelangebot für gemischte Kunststoffe aus Haushaltungen ab. Mit Recypac kommt nun ein weiterer Anbieter hinzu.

4. Neuer Verhaltenskodex für Personal der Bundesverwaltung

Per 1. Oktober 2024 gilt für das Personal der Bundesverwaltung ein neuer Verhaltenskodex. Der Kodex beinhaltet die wichtigsten Grundsätze, die das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesverwaltung sichern. «Im überarbeiteten Kodex wird zum Beispiel explizit festgehalten, dass insbesondere sexistisches Verhalten, sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung in der Bundesverwaltung nicht toleriert werden», heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats.

Zudem werde das Personal im Hinblick auf die Nutzung sozialer Medien sensibilisiert. Ebenso würden Informationssicherheit und Datenschutz stärker thematisiert. Weiter betont der Bundesrat, dass Indiskretionen nicht toleriert würden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zudem gesetzlich verpflichtet, «bekannte schwerwiegende Vergehen, insbesondere Korruptionshandlungen, zu melden».

5. Änderungen in einzelnen Kantonen

Neue Schottergärten in Solothurn verboten

Per 1. Oktober 2024 sind im Kanton Solothurn neue Stein- und Schottergärten verboten. Das hat der Solothurner Kantonsrat beschlossen – gegen den Widerstand der SVP. Gemäss Befürwortern handelt es sich nicht um ein absolutes Verbot. Laut Gesetz sind Stein- und Schottergärten weiterhin erlaubt, sofern sie von Pflanzen bewachsen sind. Ist dies der Fall, gelten sie als anrechenbare Grünfläche.

Einbürgerungsgebühr in Basel-Stadt sinkt

In Basel-Stadt sinkt die Einbürgerungsgebühr um die Hälfte. Der Kanton reduziert die Gebühr zum Erwerb des kantonalen Bürgerrechts per 1. Oktober 2024 von 300 auf 150 Franken.

Die Bürgergemeinde Basel hatte die Gebühr zum Erwerb des Basler Bürgerrechts für Schweizerinnen und Schweizer zuvor ebenfalls auf 150 Franken gesenkt. Wer das Basler Bürgerrecht erlangen will, muss künftig also 300 Franken zahlen – 150 Franken für den Kanton und 150 Franken für die Stadt Basel.

Bis zum 19. Lebensjahr bleibt die Einbürgerung weiterhin kostenlos.

Führerausweis im Oktober umtauschen

Eigentlich eine Änderung im November, aber du musst noch im Oktober handeln!

Per 1. November 2024 wird der blaue Führerausweis ungültig. Wer im Besitz eines solchen Ausweises ist, muss diesen also noch im Oktober gegen einen Führerausweis im Kartenformat eintauschen. Dieser wird seit 2023 ausgegeben. Wer weiterhin mit dem blauen Führerausweis Auto fährt, riskiert eine Busse. Ab 1. November wird das bei Kontrollen als Fahren ohne Mitführen des Führerausweises gewertet. Die Busse beträgt in diesem Fall 20 Franken.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Blick.ch unter dem Titel: "Das ändert sich im Oktober in der Schweiz".