Zwar sei das kombinierte Stammhaus der UBS derzeit stärker kapitalisiert als jenes der Credit Suisse vor der Krise, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten SNB-Bericht zur Finanzstabilität 2024. Die Schwachstellen des bestehenden Regimes bestünden jedoch weiter und sollten behoben werden, so die Nationalbank.

Anforderungen auf Gruppenstufe

Auf Gruppenstufe erfülle die UBS bereits per Ende des ersten Quartals 2024 die geschätzten zukünftigen Kapitalanforderungen gemäss «Too big to fail (TBTF)»-Regulierung, stellt die SNB fest. Allerdings würden die Anforderungen aufgrund des Anstiegs des Marktanteils und der Grösse der Bank durch die Übernahme der Credit Suisse steigen. Zur Erfüllung dieser höheren Anforderungen hat die kombinierte Bank eine Übergangsfrist ab 2026 bis spätestens 2030 erhalten.

Auch in Bezug auf das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) auf Stufe des Stammhauses sei die UBS aktuell auf gutem Weg. Allerdings habe die Kreise der Credit Suisse gezeigt, dass die Behandlung von Beteiligungen eines Stammhauses an Tochtergesellschaften verbessert werden sollte. Im heutigen Regime seien diese nur teilweise mit Eigenmitteln unterlegt.

Beitrag von AT1 stärken

Gestärkt werden soll laut der SNB aber auch der Beitrag des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) zur Stabilisierung einer Bank im laufenden Betrieb. Das soll durch Massnahmen geschehen, die eine rechtzeitige Aussetzung von Rückkäufen und Couponzahlungen nach anhaltenden Verlusten sowie eine Abschreibung oder Wandlung in CET1-Kapital gewährleisten.

Zudem spricht sich die SNB für eine vorsichtige Berechnung von CET1-Kapital aus. Dieses müsse für Aktiven wie Software und latente Steuerguthaben, die im Rahmen einer Restrukturierung wahrscheinlich ihren Wert grösstenteils verlieren, angepasst werden. Bezüglich Liquidität müssten die Banken zudem ein «angemessenes Volumen an Sicherheiten» für den Bezug ausserordentlicher Liquiditätshilfen durch die Zentralbanken vorbereiten.

Verbesserungsbedarf sieht die SNB auch im Bereich Recovery- und Resolution-Planung. Dazu müsse das Instrumentarium zur Frühintervention durch den Einbezug von marktbasierten und zukunftsgerichteten Kennzahlen ausgebaut werden. Die Erfahrungen mit der CS hätten zusätzliche Risiken aufgezeigt - insbesondere rechtliche Risiken und mögliche «Ansteckungseffekte».

(AWP)