Moderna hatte wegen Verletzung von eigenen Patentrechten bei der Entwicklung des Covid-19-Impfstoffs Ansprüche auf Auskunft und Schadenersatz geltend gemacht (Az.: 4b O 62/22). Mit Urteil vom Mittwoch habe das Landgericht Düsseldorf der Klage stattgegeben, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Beklagten hatten nicht bestritten, das Klagepatent benutzt zu haben. Sie waren aber der Ansicht, dass sie dies bis zum 5. Mai 2023 durften, weil die Klägerin die Benutzung des Patents im Oktober 2020 in einer Presseerklärung erlaubt habe. Erst am 5. Mai 2023 habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Covid-19-Pandemie für beendet erklärt, womit die Erlaubnis entfallen sei.
(AWP)