Die notwendige Zweidrittelsmehrheit sei nicht erreicht worden, hatte es damals geheissen. Im zweiten Anlauf entschied der MGB nun deutlich, die Zahl der Mitglieder der Verwaltung, quasi der Migros-Verwaltungsrat, von bisher 23 auf neu 13 Personen zu reduzieren, wie die Migros am Samstag mitteilte.
In den Statuten sei neu festgehalten, dass mindestens ein Mitglied aus der lateinischen Schweiz stammen muss. Damit habe die Migros ein Anliegen der ausserordentlichen DV vom September berücksichtigt, hiess es weiter.
Ja zu neuer Supermarkt AG
Ebenso deutlich hätten die rund 100 Anwesenden den Grundlagen zur Gründung der neuen Migros Supermarkt AG zugestimmt. Damit soll das Supermarkt-Geschäft, das zuvor von den einzelnen Regionalgenossenschaften geführt wurde, in der sogenannten Supermarkt AG unter dem Dach des MGB zentralisiert werden. Zum designierten CEO der neuen Migros Supermarkt AG wurde bekanntlich Peter Diethelm gewählt, der bisher die Migros-Genossenschaft Ostschweiz führte.
Im Frühling hatte die Migros-Führung einen tiefgreifenden Wechsel in ihrer Organisation angekündigt. Mit der Verkleinerung und einer neuen Zusammensetzung will die Migros laut eigenen Angaben schlanker und effizienter werden.
«Die Delegierten zeigten sich überzeugt, dass die Migros Supermarkt AG ein richtiger und wichtiger Schritt ist, um das Kerngeschäft der Migros zu stärken», erklärte Marianne Meyer, Präsidentin der Delegiertenversammlung.
«Mittelfristig peilt der MGB eine vernünftige, branchenübliche EBIT-Marge von 2,5 Prozent an», hatte Diethelm im Juni gesagt. Zum Vergleich: Die EBIT-Marge der Migros lag 2022 bei 2,1 Prozent.
Zur Gründung der neuen Migros Supermarkt AG seien Anpassungen der Verträge zwischen MGB, den Genossenschaften und der künftigen Migros Supermarkt AG notwendig, schrieb der «orange Riese» weiter. Ab Mitte November würden auch die zuständigen Gremien der regionalen Genossenschaften darüber befinden.
Erhöhung des Rentenalters auf 65
Die MGB-Delegierten haben ausserdem beschlossen, das Pensionierungsalter schrittweise auf das neue Referenzalter von 65 Jahren anzuheben. Heute gilt für alle bei der Migros-Pensionskasse versicherten Mitarbeitern ein Pensionierungsalter von 64 Jahren.
Durch diese Anpassung entfällt ab 2028 die bisherige Überbrückung durch eine Migros-AHV-Ersatzrente. Alle pensionierten Mitarbeitenden erhalten ab Erreichen des gesetzlichen Referenzalters direkt eine AHV-Rente.
«Die Leistungen der 2. Säule bleiben unverändert», schrieb die Migros weiter. Für alle Mitarbeitenden in der Migros-Pensionskasse gilt ein flexibles Pensionierungsalter. Sie haben die Möglichkeit, sich ab Erreichen des 58. Altersjahres pensionieren zu lassen.
(AWP)