Im Rechtsstreit um die Schadenersatzklage von acht ehemaligen Gläubigern der Credit Suisse gegen die Schweiz wird frühestens im Februar 2025 eine erste Entscheidung fallen. Dies geht aus Gerichtsunterlagen hervor, die «CH-Media» vorliegen.

Die Kläger fordern demnach rund 80 Millionen Franken und argumentieren, der Entscheid der Finanzmarktaufsicht Finma, die AT1-Anleihen der CS nach deren Kollaps abzuschreiben, sei unrechtmässig gewesen. Aufgrund von Verzögerungen, unter anderem durch die offizielle Übergabe der Klage an die Schweiz, hat der US-Bundesrichter Dale Ho eine Fristverlängerung gewährt.

Die Schweiz wird den Angaben zufolge vor dem New Yorker Bundesgericht durch William Savitt vertreten, den Co-Chef der Kanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz. Er gelte als «einer der begabtesten Prozessanwälte der USA», wie das die «Financial Times» vor zwei Jahren formuliert habe. Er sei auf komplexe Wirtschaftsklagen spezialisiert.

(AWP)