Nach den am 16. März 2020 vom Bundesrat angeordneten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Covid-19 blieben viele Arbeitsplätze erstmals unbesetzt. Eine erste Schätzung des BFS zu den Auswirkungen dieses Beschlusses auf die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit zeigt nun, dass diese in den beiden letzten Wochen des ersten Quartals 2020 im Vergleich zu den elf vorgehenden Wochen um 5,1 Prozent zurückgegangen ist.

Besonders betroffen waren laut den am Donnerstag veröffentlichten Zahlen die Selbstständigerwerbenden. Hier sank die wöchentliche Arbeitszeit sogar um 6,9 Prozent. Bei Arbeitnehmenden betrug der Rückgang 4,7 Prozent.

Dass die Arbeitszeit nicht noch stärker gesunken ist, liegt laut dem BFS daran, dass in den ersten elf Quartalswochen - also vor dem Lockdown - rund 8 Prozent der Erwerbstätigen im Schnitt eine ganzen Woche ferienbedingt nicht gearbeitet haben. Nach der Verhängung der Massnahmen waren es dann in den letzten beiden Quartalswochen nur noch 2,1 Prozent, die Urlaub nahmen.

Zudem zeigt die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des BFS, dass die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz im Vergleich zum ersten Quartal 2019 um 1,1 Prozent zunahm. Ebenfalls rückläufig war die Erwerbslosenquote gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO), die auf 4,5 Prozent von 4,9 Prozent im ersten Quartal 2019 zurückging.

Gleichzeitig betont das BFS aber, dass diese Indikatoren die Quartalsdurchschnitte widerspiegeln und somit "nur am Rande" von der Covid-19-Krise beeinflusst wurden.

(AWP)