Das Innsbrucker Landesgericht hat noch keinen Entscheid zum Insolvenzantrag gegen den Signa-Gründer René Benko gefällt. Das Treffen beziehungsweise die Tagsatzung dazu ging am Dienstag noch ohne Entscheidung über die Bühne. Benko selber war vor Gericht nicht anwesend.

Seitens der Parteien seien weitere Unterlagen vorzulegen, hiess es in einer Mitteilung des Landesgerichts vom Dienstag. Dazu habe der Insolvenzrichter den Parteien eine Frist bis am 5. März eingeräumt. Dann werde das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen entscheiden.

Benko nicht vor Gericht

Die nicht öffentliche Verhandlung hatte zuvor rund einer Stunde gedauert. Benko selbst musste nicht anwesend sein und war - wie erwartet - auch nicht erschienen. Weder Insolvenzrichter Hannes Seiser noch die Anwälte Benkos sowie der Vertreter der Finanzprokuratur, Anselm Fuchsbauer, gaben im Anschluss Statements ab.

In der Tagsatzung sollte die Sachlage beziehungsweise die Vermögenssituation erörtert werden. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen.

Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

(AWP)