Die Finma untersagt dem Institut nun bis auf weiteres, neue Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen zu eröffnen. Die Vermögensverwaltungstochter des britischen HSBC habe zwei Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken geführt, bei denen sie die Herkunft der Vermögenswerte sowie deren Zweck und Hintergründe nicht hinreichend geprüft habe, so die Finma.

Dabei gehe es um Gelder in Höhe von 300 Millionen Franken, die von einer staatlichen Institution aus dem Libanon stammten. Diese seien aus dem Libanon in die Schweiz überwiesen worden und meist nach kurzer Zeit an andere Konten im Libanon geflossen. Die betreffenden Transaktionen wurden zwischen 2002 und 2015 getätigt.

Es dürfte sich um Gelder der libanesischen Zentralbank handeln. Dem früheren Zentralbankchef Riad Salameh wird die Veruntreuung von über 300 Millionen Dollar vorgeworfen. Er soll dabei mit Unterstützung seines Bruders Raja Salemeh gehandelt haben. Auch die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte 2020 in diesem Zusammenhang eine Untersuchung gegen Salameh und dessen Bruder wegen des Verdachts auf schwere Geldwäscherei eröffnet.

Die HSBC Private Bank (Suisse) habe dabei zu keinem Zeitpunkt abgeklärt, weshalb ein bei ihr geführtes Durchlaufkonto für diese Transaktionen genutzt wurde, so die Finma. Sie habe zudem über lange Zeit unterlassen, Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten. Laut Anordnung der Finma muss die Bank nun alle laufenden Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen und Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken unter dem Gesichtspunkt der Geldwäschereibekämpfung überprüfen. Eine Prüfbeauftragte werde die Umsetzung vor Ort laufend überwachen.

Solange die Prüfbeauftragte nicht den Abschluss der Überprüfungen bestätigt hat, darf die Bank keine neuen Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen eröffnen, wie es weiter heisst. Zudem verlangt die Finma von der Bank, dass sie die Verantwortlichkeiten innerhalb ihres Verwaltungsrats und ihrer Geschäftsleitung «umfassend schriftlich darlegt und zuordnet».

(AWP)