Einen Tag nach der Zustimmung des Bundesrates hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt mit. Es muss jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Zustimmung in Bundesrat und Bundestag grösser als nötig

Wie schon am Dienstag im Bundestag kam am Freitag auch in der Länderkammer die nötige Zweidrittelmehrheit für die Änderung der Artikel 109, 115 und 143 des Grundgesetzes zustande. Mit 53 von 69 Länderstimmen fiel die Zustimmung deutlich grösser aus, als es notwendig gewesen wäre. Im Bundestag hatte es 512 Ja- und 206 Nein-Stimmen gegeben - auch das war mehr als für die Zweidrittelmehrheit nötig.

Auf das Vorhaben hatten sich Union, SPD und Grüne nach tagelangem Ringen verständigt. Die Grünen wurden für die Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat gebraucht.

Steinmeier überprüfte das Gesetz darauf, ob es verfassungsgemäss zustande gekommen war. Da sich mit dieser Frage zuvor bereits in mehreren Verfahren das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hatte, galt es als ziemlich sicher, dass er es ausfertigen würde.

Schuldenbremse im Grundgesetz wird gelockert

Mit dem Gesetz wird die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen künftig Kredite aufgenommen werden. Das wäre in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro.

Ausserdem wird ein Sondervermögen geschaffen, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Länder gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen fest in den Klimaschutz und in den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fliessen.

(AWP)