Es geht dabei um internationalen Betäubungsmittelhandel und grossangelegte Geldwäscherei. Ein bulgarischer Ringer stand an der Spitze des mafiösen Clans. Die BA hat laut einer Mitteilung vom Donnerstag Anklage eingereicht, nachdem umfangreiche Ermittlungen zu den schweizerischen Geschäftstätigkeiten der bulgarischen Organisation durchgeführt worden sind.

Nach dem Ende des Kommunismus in Bulgarien seien viele Spitzensportler ohne finanzielle Unterstützung dagestanden, schreibt die BA in ihrer Mitteilung. Auch viele Ringer seien von mafiösen Clans angesprochen worden.

Und einer von ihnen habe eine hierarchisch aufgebaute und verzweigte kriminelle Struktur mit Kokainhandel und Geldwäscherei aufgebaut und von Beginn der 2000er Jahre an bis 2012 geleitet. Der Mann organisierte in dieser Zeit laut BA die Einfuhr von mehreren Dutzend Tonnen Kokain von Südamerika nach Europa mittels Kurieren per Boot und Flugzeug.

Kokainhandel und Geldwäscherei

Der Erlös aus dem Verkauf der Betäubungsmittel wurde laut BA mindestens zwischen 2004 bis 2007 auf Bankkonten in der Schweiz deponiert. Danach seien die Gelder durch Immobilienkäufe in Bulgarien und der Schweiz in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust worden.

Der Credit Suisse wirft die BA vor, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um die Geldwäscherei von Vermögenswerten zu verhindern, die der kriminellen Organisation gehörten und unter ihrer Kontrolle standen. Die BA erhebt gleichzeitig Anklage gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin der Bank und zwei Mitglieder der kriminellen Organisation.

CS weist Vorwürfe zurück

Die Credit Suisse hat am Donnerstag die Vorwürfe über angebliche Organisationsmängel zurückgewiesen. Mit Befremden habe man vom Entscheid der Bundesanwaltschaft Kenntnis genommen, im Rahmen eines Verfahrens unter anderem gegen die Bank Anklage zu erheben. Die Beschuldigungen seien haltlos und unbegründet.

Die CS werde ihre Position entschlossen verteidigen. Nach jahrelangem Verfahren, in dessen Verlauf verschiedene Vorwürfe fallengelassen worden seien und andere bereits verjährt seien, habe die Bundesanwaltschaft nun unter anderem gegen die Bank und eine frühere Mitarbeiterin Anklage erhoben, schreibt die Bank.

Eine Untersuchung gegen einen zweiten früheren CS-Mitarbeiter sei beispielsweise eingestellt worden. Die Credit Suisse sei auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt, schreibt die Grossbank.

Die BA hält fest, dass sie darauf verzichtet habe, gegen sämtliche in der Angelegenheit beschuldigten Personen Anklage zu erhaben. Mehrere von ihnen seien per Strafbefehl verurteilt worden. Gegen diese Strafbefehle könnten die Betroffenen innert zehn Tagen Einsprache erheben.

(AWP)