Auf Druck des deutschen Kartellamts ändert Google die Verkaufspraktiken für seine Fahrzeug-Infotainmentsoftware. Die Alphabet-Tochter löse die Bündelung der im Rahmen der Google Automotive Services (GAS) angebotenen Dienste wie Maps, dem App-Store Google Play oder dem Sprachassistenten Google Assistant, teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch mit. «Die Zusagen von Google haben das Potenzial, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken», sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Zugeständnisse des US-Konzerns gelten innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU).

«Unsere Geschäftsbedingungen waren stets branchenüblich», betonte Ralf Bremer, Sprecher für Google Deutschland. Langfristig könnten die Auflagen der Wettbewerbshüter Investitionen und Innovationen in Europa hemmen.

Google-Dienste nicht mehr als Zwangskombination

Bislang verkaufte Google seinen Kartendienst Maps nur in Kombination mit dem App-Store Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant an Autobauer. «Diese Beschränkungen sind jetzt zugunsten einer grösseren Flexibilität und Auswahl für die Kundinnen und Kunden aufgehoben», sagte Mundt. Google habe zugesagt, vertragliche Beschränkungen für eine gemeinsame Verwendung der Kartendienste mit denen anderer Anbieter wie etwa Here, Mapbox oder TomTom aufzuheben. Daher werde das Verfahren eingestellt. Mit den Zugeständnissen wendete der US-Konzern eine Strafe ab.

Bei den in GAS enthaltenen Diensten war zudem ein Einzelbezug bisher nicht möglich. Auch dies ändere die Übereinkunft: «Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren», sagte Mundt. «Das eröffnet neue Chancen für alternative Anbieter.» Google-Konkurrenten könnten nun etwa zusammen mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment entwickeln.

Das Kartellamt griff bei dem Verfahren auf neue Regelungen zurück, die ihm ein härteres Vorgehen gegen Online-Riesen ermöglichen. Es kann Unternehmen, die eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben», wettbewerbsverzerrende Geschäftspraktiken besser untersagen. In diese Kategorie fallen neben Alphabet auch der Online-Händler Amazon und die Facebook-Mutter Meta.

(Reuters)