Die 0,7 Prozentpunkte berechnet haben das Departement des Innern (EDI) und das Finanzdepartement (EFD) auf der Grundlage der validierten Finanzperspektive für die AHV. Die neuen Finanzperspektiven für die erste Säule der Altersvorsorge werden erst am Montag veröffentlicht.
8,8 Prozent Mehrwertsteuer
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer würde mit der Erhöhung für die 13. AHV-Rente auf 8,8 Prozent steigen. Bereits Anfang 2024 war der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht worden. Grund war die Zusatzfinanzierung der AHV. Um die Mehrwertsteuer zu erhöhen, ist eine Verfassungsänderung und somit ein Ja von Volk und Ständen notwendig.
Bereits im August hatte der Bundesrat beschlossen, die Erhöhung der AHV-Renten alleine über die Mehrwertsteuer zu finanzieren und auf zusätzliche Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu verzichten. Ziel ist, den Ausgleichsfonds der AHV bis 2030 im Gleichgewicht zu halten.
Die 13. Altersrente wird gemäss dem Vorschlag des Bundesrates 2026 eingeführt und wird im ersten Jahr rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 knapp 5 Milliarden Franken kosten. Die finanzielle Lage von AHV und Bundeshaushalt bedingten sofortige Massnahmen, um diese zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren, schreibt der Bundesrat.
Nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch der Bund soll sich an den Kosten des «Dreizehnten» bei der AHV beteiligen. Der Bundesrat will den Bundesanteil der AHV-Ausgaben zwar kürzen, aber weniger stark als geplant. Damit würde der Bund ab 2026 rund 450 Millionen Franken im Jahr an die 13. AHV-Rente beisteuern.
Viel Kritik am Vorschlag
Mit seinen Finanzierungsvorschlägen vom August erntete der Bundesrat viel Kritik. Die Linke und die Gewerkschaften kritisierten, dass der Bundesrat nicht auf Lohnprozente zurückgreifen will. Mit einer Finanzierung allein über die Mehrwertsteuer müssten in erster Linie Menschen mit kleinen Einkommen für die 13. AHV-Rente aufkommen.
Der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband hingegen, aber auch die Mitte-Partei waren zufrieden mit dem Verzicht auf zusätzliche Lohnprozente. Die FDP will die KMU und den Mittelstand nicht stärker belasten, und die SVP wollte keine reine Finanzierungsvorlage, sondern eine Gesamtvorlage zur AHV. Die SP und die Grünen störte zudem, dass der Bundesbeitrag an die AHV gesenkt werden soll.
Die Botschaft zur Einführung und zur Finanzierung der 13. AHV-Rente will der Bundesrat im Oktober verabschieden. Danach kann das Parlament darüber entscheiden.
(AWP)
15 Kommentare
Eine Finanzierung über die Mwst alleine trifft die Kleinverdiener am Härtesten. Eine gemischte Finanzierumg über Beiträge, Mwst und den Bund wäre angebracht.
Die Kleinverdiener profitieren überigens auch am meisten von der 13ten Rente.
350000 Franken muss ich ausgeben, damit die Erhöhung der Mehrwertsteuer den 13 Teil von einer Maximalrente (als Einzelperson) wieder "aufgefressen" hat. Bei Ehepaaren müssen sind es 525000 Franken sein. Bei Mindest AHV sind die Beträge durch 2 zu machen. Zuerst dachte ich: Extrem frech von der Regierung, zuerst geben, dann wieder nehmen. Aber bei diesen Zahlen muss ich sagen, ich lag falsch. Oder habe ich etwas falsches berechnet?
Ich weiss nicht, wie Sie auf die Zahlen kommen, weil sie den Rechnungsweg nicht offengelegt haben. Meiner wäre so:
Um für rund 20 Jahre eine 13te AHV Rente der Erwerbstätigen zu finanzieren, müssen ALLE Konsumenten während ihres ganzen Lebens auf einem Grossteil ihrer Ausgaben 0.7% mehr MwSt zahlen.
Nehmen wir an, eine Person wird durchschnittlich 85 und hat über seine Lebenszeit gemittelte Ausgaben von 60'000 Franken pro Jahr (nicht Einkommen, nur Konsum im weiteren Sinne). Das sind über das ganze Leben 5.1 MCHF, 0.7% davon sind 35'700.-.
Diesen Kosten gegenüber stehen 20 Jahre lang eine 13te AHV Rente. Die durchschnittliche AHV Rente im 2023 lag bei rund 1750.- pro Monat. Das ergibt also eine Mehrrente von 13 * 1750 = 35'000.
In diesem Beispiel sind Kosten und Ertrag fast identisch. Jetzt kann man natürlich noch darüber streiten, ob 60'000.- gemittelt pro Jahr zu wenig oder zu viel sind. Eines ist aber schon klar: Alleinstehende werden (einmal mehr) mehr belastet als Familie, da Alleinstehende pro Person die höheren Ausgaben haben (können keine Miete teilen, kein Auto, ...) und daher stärker durch die MwSt-Erhöhung belastet werden.
Aus finanzieller Sicht aber entscheidender ist die Betrachtung Umlagevermögen (AHV) gegen Kaitaldeckungsverfahren (2 und 3 Säule). Legt man nämlich die 0.7% MwSt Erhöhung auf durchschnittlich 60'000 Konsum = 420.- jedes Jahr in einem Aktien Index ETF an (nachschüssig), ergibt sich bei einem durchschnittlichen return der Aktienmärkte von rund 7% nach 65 Jahren ein Betrag von 481.637.-
Mit anderen Worten: Gebe ich der AHV die 0.7%, bekomme ich 35'000.- Zusatz-Rente. Investiere ich die 0.7%, sprich Säule 2 oder 3, bekomme ich 481'000 zusätzliche Rente.
Entdecke den Fehler im Finanzierungsvorschlag des Bundesrates.
DER BUND KANN UND SOLL SPAREN:Gemäss dem Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) schüttet der Bund jedes Jahr Subventionen von rund 48,5 Milliarden Franken aus (2023). Davon sind 38 Milliarden «aus wohlfahrtstheoretischer Sicht fragwürdig bis überflüssig», urteilt das IWP.
Das heisst: Keine neuen Steuern, keine Mehrausgaben. Der Bund soll hart erarbeitete Steuerfranken im Sinne der Bürger mit Verantwortung und Umsicht verwenden.
Keine Experimente und Geldverschleuderung ins Ausland
Der Bund macht das, wofür er einen gesetzlichen Auftrag hat. Gesetzliche Aufträge hat er entweder von Volk direkt über Initiativen oder Referenden oder vom Parlement, durch vom Volk gewählte Parlamentarier. Der Bund hat sich an die Gesetze zu halten. Wenn Sie also der Meinung sind, der Bund gäbe Geld für Dinge aus, die es nicht braucht, ändern Sie die Gesetze.
Einzig richtige Entscheidung in einer Demokratie: Die Leute wollten eine 13. AHV, nun müssen sie sie auch bezahlen, und zwar jeder, inkl. Senioren! Ist wie beim Kuchenverteilen am Tisch: Wenn alle unzufrieden sind, dann wurde richtig verteilt.