Mit dem Entscheid der SIX vom 25. März sei Evolva etwa von gewissen Publizitätspflichten befreit worden, so die Mitteilung weiter. Dazu zählen etwa die Einreichung eines Geschäftsberichts 2023, die Führung eines Kalenders mit den wichtigsten Terminen des Unternehmens oder auch die Offenlegung von Management-Transaktionen.
Evolva sei bis und mit am 11. Juni von diese Pflichten befreit, heisst es weiter. Damit reduzierten sich für das Unternehmen die Komplexität und die Kosten während des Liquidationsprozesses.
(AWP)