Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Werbeaktionen für verschreibungspflichtige Medikamente ist zu Ungunsten der Thurgauer Versandapotheke ausgefallen. Gegen 11.40 Uhr verlieren die Titel 8,3 Prozent auf 20,8 Franken. Im bisherigen Jahresverlauf haben die Titel knapp 14 Prozent zugelegt, im gesamten Vorjahr allerdings satte 73 Prozent verloren.

Laut Mitteilung des EuGH darf in Mitgliedstaaten zwar für verschreibungspflichtige Medikamente «in Gestalt von Preisnachlässen oder Zahlungen in Höhe eines genauen Betrags» geworben werden. Die vor allem auf dem deutschen Markt tätige DocMorris könnte aber dennoch ein Problem haben: Die deutschen Vorschriften, die Geldprämien und Barrabatte verbieten, verstossen unter Umständen nicht gegen EU-Recht.

Denn dies hat der EuGH am (heutigen) Donnerstag entschieden und damit hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Argument mehr in der Hand, um die Werbeaktionen von DocMorris und dem Konkurrenten Redcare Pharmacy zu stoppen und die Schadenersatzforderungen über 18,5 Millionen zuzüglich Zinsen gegenüber der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zurückzuweisen.

Anlässlich einer Klage der AKNR hatte der BGH DocMorris im Frühjahr 2022 gemassregelt. Er entschied, dass Apotheken ihre Kunden nicht mit einem Gewinnspiel dazu verlocken dürfen, ihr Rezept bei ihnen statt bei der Konkurrenz einzulösen. Doch DocMorris hatte das Urteil nicht akzeptiert und es an den EuGH weitergezogen.

(AWP)