Die EU-Kommission will Elektroautos aus China mit zusätzlichen Anti-Dumping-Zöllen zwischen 17,4 und 38,1 Prozent belegen. Die höheren Abgaben sollen vorläufig ab dem 4. Juli erhoben werden. Im Folgenden eine Übersicht über die Untersuchung der EU-Kommission und die nächsten Schritte:

Was sind vorläufige Zölle?

Zölle können in der EU für eine gewisse Zeit rückwirkend eingeführt werden. Bei den Elektroautos ist Anfang April der früheste Zeitraum, für den sie gelten können. Der entscheidende Stichtag für die Frage, wie hoch die Zölle ausfallen und für welchen Zeitraum sie erhoben werden, ist im Fall der Elektroautos der 3. November. Bis dann läuft die Untersuchung der EU-Kommission und bis zu diesem Datum wird eine endgültige Entscheidung über Anti-Dumping-Zölle getroffen - auch über die Frage, ab wann sie erhoben werden.

Bis November werden die Zölle vorläufig erhoben. Dabei gilt: Dieser Schritt ist binnen neun Monaten nach Beginn der Untersuchung möglich und kann längstens vier Monate in Kraft sein. Die betroffenen Unternehmen müssen die vorläufigen Zölle allerdings nur dann zahlen, wenn letztlich auch endgültige Zölle kommen. Für die Übergangszeit reichen den Zollbehörden in der Regel Bankgarantien aus.

Was geschieht als nächstes?

Bis zum 4. Juli veröffentlicht die EU-Kommission ein längeres Dokument über die Details ihrer Untersuchung und die Ergebnisse. Ab dem Folgetag gelten die vorläufigen Zölle.

Die beteiligten Parteien - Autobauer oder die chinesische Regierung - können bis zum 18. Juli ihre Stellungnahmen zu der Untersuchung einreichen und eine Anhörung fordern. Der endgültige EU-Bericht ist in der Regel eine Bestätigung der vorläufigen Erkenntnisse, angepasst um die Stellungnahmen der beteiligten Parteien. Häufig fallen die endgültigen Zölle etwas niedriger als die vorläufigen Abgaben aus, weil einige der vorgebrachten Argumente zum Tragen kommen. Im endgültigen Bericht wird auch der Zollsatz für Tesla festgelegt: Der wichtigste Exporteur von Autos aus China nach Europa hat einen niedrigeren Zollsatz als die 21 Prozent gefordert, die für die meisten Elektroautobauer gelten. Tesla fertigt das Model 3 in Shanghai für den europäischen Markt.

Neben Zöllen können auch Mindestpreise von der EU-Kommission zum Schutz der heimischen Industrie gefordert werden, das war etwa bei den Solaranlagen aus China der Fall. Allerdings ist es im Fall von Autos schwieriger, weil sich die einzelnen Modelle stärker unterscheiden als Solarzellen. Das macht eine Einigung auf Mindestpreise unwahrscheinlich.

Wer entscheidet eigentlich?

Solange die Zölle vorläufig sind, liegt der Ball ganz bei der EU-Kommission, wenngleich diese mit den Mitgliedsstaaten berät und deren Blickwinkel einbezieht. Die Länder haben bis zum 15. Juli Zeit, ihre Positionen einzureichen. Zum Ende der Untersuchung kann die Kommission die Zölle in der Regel für fünf Jahre erheben. Die Mitgliedsstaaten können diesen Schritt mit einer qualifizierten Mehrheit blockieren - dafür sind 15 Länder erforderlich, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Allerdings kommt es in der Regel nicht zu einer derartigen Blockade der Länder.

Was passiert nach November?

Unternehmen, die nicht Teil der Stichprobe von BYD, Geely und SAIC sind und einen individuellen Zollsatz fordern, können nach Inkrafttreten der endgültigen Zölle einen entsprechenden Antrag einreichen. Diese Prüfung soll dann nach maximal neun Monaten abgeschlossen sein. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht Zölle von 21 Prozent für die Unternehmen vor, die mit der Untersuchung kooperieren. Für alle übrigen gelten 38,1 Prozent.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Zölle kann die EU-Kommission überprüfen, ob die Abgaben immer noch nötig sind oder ob sie angepasst werden müssen. Dabei geht es auch darum, zu prüfen, ob die Unternehmen über Produktionsverlagerungen die Zölle umgehen. Dabei gilt: Werden mehr als 60 Prozent der Teile aus dem Land importiert, das den Zöllen unterliegt, und macht die Montage in der EU nicht mehr als ein Viertel des Produktwerts aus, wird das als Umgehung der Zölle gewertet.

Rechtlich können Unternehmen die Zölle vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. China kann zudem gegen die EU bei der Welthandelsorganisation WTO vorgehen. Diese rechtlichen Schritte ziehen sich in der Regel deutlich länger als ein Jahr hin.

(Reuters)