Dieses habe am Donnerstag die Gültigkeit des europäischen CureVac-Patents EP 3 708 668 B1 mit Anpassungen bestätigt, teilte der Konzern mit. Ein ursprünglich von BioNTech im April 2023 eingelegter Einspruch gegen die Gültigkeit des Patents sei damit weitestgehend zurückgewiesen worden. Nun werde das Landgericht Düsseldorf entscheiden, ob das Patent in seiner angepassten Fassung verletzt worden sei.
Eine Anhörung sei für den 1. Juli angesetzt. Eine Stellungnahme von BioNTech lag zunächst nicht vor.
(Reuters)