Der Schlussbericht beleuchtet das Verhalten von Institutionen und Personen im Zusammenhang mit dem Untergang der zweitgrössten Schweizer Bank. Er wird auch die Schweizer Bankenregulierung beeinflussen. Fast anderthalb Jahre Zeit hat sich die im Juni 2023 eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) für ihre Arbeit genommen. Zu untersuchen hatte sie gemäss Auftrag die Geschäftsführung der Behörden im Kontext der im März 2023 erfolgten Notfusion der Credit Suisse mit der UBS.

Bei Abschluss der Informationserhebung im Mai 2024 hatte die 14-köpfige gemeinsame Kommission von National- und Ständerat mehr als sechzig Anhörungen mit Vertretern von Regierung, Behörden und Banken durchgeführt. Zudem hatte sie zahlreiche Dokumente eingefordert.

Finma im Fokus

Sehr genau unter die Lupe genommen hat die PUK dabei wohl die Geschäftsführung der Finanzmarktaufsicht Finma unter ihrer Präsidentin Marlene Amstad. Nach dem CS-Debakel war die Behörde verschiedentlich wegen zu wenig Durchsetzungskraft kritisiert worden.

Die PUK hat dabei die Aufsichtstätigkeit der Finma nicht nur in den letzten Monaten der CS, sondern auch in den «Vorkrisenjahren» bis zurück ins Jahr 2015 untersucht. In diesen Jahren war die CS immer wieder von negativen Vorfällen betroffen, darunter dem «Beschattungsskandal», dem Skandal um die Mosambik-Anleihen oder den Pleiten mit den Greensill-Anlagefonds und dem Hedgefonds Archegos.

Direkt involviert in die CS-Rettungsbemühungen war spätestens ab dem Herbst 2022 auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) unter Führung ihres inzwischen zurückgetretenen Präsidenten Thomas Jordan. Auch das Verhalten der SNB, die insbesondere für die Vergaben von Liquiditätshilfen an die angeschlagene Grossbank zuständig war, könnte von der PUK kritisch beurteilt werden.

Mögliche Versäumnisse

Neben Behördenvertretern dürften auch einige Politiker der Publikation des Schlussberichts mit Nervosität entgegenblicken. Von der Landesregierung stehen wohl Finanzministerin Karin Keller-Sutter und auch ihr Vorgänger Ueli Maurer, der dem Finanzdepartement (EFD) bis Ende 2022 vorstand, im Fokus der Untersuchungen.

Laut in den letzten Monaten an die Medien durchgesickerten Informationen könnte der PUK-Bericht dem ehemaligen Finanzminister möglicherweise Versäumnisse vorwerfen. So habe er nicht bereits nach einer ersten Welle von massiven Geldabzügen aus der CS vom Herbst 2022 auf entschiedenere Massnahmen gedrängt. Zudem solle Maurer seine Bundesratskolleginnen und -kollegen ungenügend über die wahre Lage der Grossbank informiert haben.

Kritische Zusammenarbeit

Eine Beurteilung dürfte der Bericht auch darüber abgeben, wie gut die verschiedenen Behörden - also das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), SNB und Finma - im Rahmen der CS-Krise zusammengearbeitet haben.

Im Herbst hatten etwa Medienberichte für Aufsehen gesorgt, wonach es angeblich zu unprotokollierten «Geheimtreffen» von Maurer und Jordan mit dem letzten CS-Präsident Axel Lehmann gekommen sei. Auffallende Abwesende sei dabei Finma-Präsidentin Amstad gewesen.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Mit Spannung werden auch allfällige Schlussfolgerungen und Empfehlungen der PUK erwartet. Diese werden direkt in die laufenden Arbeiten zur Regulierung der «Too big to fail»-Banken (TBTF) einfliessen.

Offen ist dabei, wie direkt der PUK-Bericht insbesondere zur kontroversen Forderung nach mehr Eigenkapital für systemrelevante Banken Stellung bezieht. In den vergangenen Monaten hat sich die Bankenbranche und allen voran UBS-CEO Sergio Ermotti immer wieder gegen generelle Erhöhungen der Eigenmittel-Anforderungen gestellt.

Klare Empfehlungen könnte die PUK bezüglich einer allfälligen Stärkung der beteiligten Institutionen abgeben, vor allem der Finanzaufsicht Finma. So wünscht sich die Finma mehr und schärfere Instrumente im Umgang mit den beaufsichtigten Finanzinstituten, darunter auch die Kompetenz zur Erteilung von Bussen. Die Bankenbranche hat auch hier deutliche Opposition gegen solche Vorschläge signalisiert.

Neue Regulierungen ab kommendem Jahr

Der Bundesrat hatte im Frühling in seinem Bericht zur Bankenstabilität ein breites Massnahmenpaket für die Weiterentwicklung der TBTF-Regulierung vorgeschlagen. Dabei hatte er ausdrücklich erklärt, die Ergebnisse der CS-PUK einzubeziehen.

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der Bundesrat wohl schon im ersten Halbjahr 2025 erste Anpassungen der TBTF-Regeln in Verordnungen erlassen wird. Zudem dürfte er dem Parlament erste Anpassungen auf Gesetzesstufe unterbreiten.

(AWP)