So zieht sie den Antrag auf Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zurück, wie sie am Mittwochabend mitteilte. Der Rückzug des Antrags erfolge "aufgrund der beispiellosen Umstände, die die Bank in den letzten Wochen betrafen und die zur geplanten Fusion zwischen Credit Suisse und UBS führten", heisst es in der Mitteilung.
Ebenfalls zurückgezogen wird der Antrag auf eine "Transformations-Belohnung" für die Mitglieder der Geschäftsleitung. Diese Boni hätte im Fall einer erfolgreichen Restrukturierung der schwer angeschlagenen Grossbank ausbezahlt werden sollen.
Abgeändert wird der Antrag bezüglich der Verwendung des Bilanzgewinns und der ordentlichen Dividendenausschüttung. Die Credit Suisse hatte trotz ihres Jahresverlusts von 7,3 Milliarden Franken die Ausschüttung einer Dividende von 5 Rappen je Aktie beantragt.
Allerdings hatte der Bund in seiner Verordnung über ausserordentliche Liquiditätshilfen festgehalten, dass die CS keine Dividenden für 2022 ausschütten darf. Während die Aktionäre weiterhin über die Gewinnverwendung abstimmen sollen, sei der Teil des Beschlusses über die Dividende damit obsolet, schreibt die CS.
Weiterhin auf der Traktandenliste verbleiben damit etwa die Genehmigung der Jahresrechnung 2022 oder die Abstimmungen über die Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Zudem stellen sich die Mitglieder des CS-Verwaltungsrats offenbar weiterhin zur Wiederwahl, wobei auch hier wohl für Kontroversen gesorgt ist: So sind sich die Aktionärsberater in ihren Empfehlungen diesbezüglich uneinig.
Die CS-Generalversammlung soll am 4. April im Hallenstadion in Zürich stattfinden. Die Einladung war vor der vom Bund und den Aufsichtsbehörden orchestrierten CS-Übernahme durch die UBS an die Aktionäre verschickt worden.
(AWP)