Nachdem das Bundesstrafgericht die beiden Angeklagten vergangenen Dezember vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen hatte, geht die Bundesanwaltschaft nun in Berufung.

Die Bundesanwaltschaft habe am 26. August die Berufungserklärung eingereicht und das Verfahren werde nun von der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts durchgeführt, teilte Burckhardt Compression am Mittwoch mit. Man nehme die Berufungserklärung zur Kenntnis und sei weiterhin der Auffassung, dass die Mitarbeitenden korrekt gehandelt hätten.

Im Februar 2023 war bekannt geworden, dass die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht Anklage gegen zwei Mitarbeitende von Burckhardt Compression erhoben hatte. Ihnen wurde vorgeworfen, Insiderwissen ausgenutzt zu haben, als sie im Mai 2020 im Auftrag der Burckhardt Compression AG Aktien für das ordentliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der Firma kauften.

Im Dezember 2023 hatte das Bundesstrafgericht die Angeklagten von allen Vorwürfen freigesprochen.

(AWP)