Der Bundesrat hat am Mittwoch die risikogerechte Entschädigung für das ins Stromnetz investierte Kapital angepasst. Die entsprechende Änderung der Stromversorgungsverordnung zur Berechnung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) tritt am 1. März in Kraft, wie die Landesregierung mitteilte.
Die angepasste Berechnungsmethode stiess in der Vernehmlassung auf generelle Zustimmung, aber auch Kritik. Der Bundesrat hält an seinem Vorschlag fest, da die Entschädigung mit der neuen Methode genügend risikogerecht ist.
Für das Tarifjahr 2025 liegt der Betrag nach bisheriger Berechnungsmethode bei 3,98 Prozent. 2026 wird er sich auf 3,43 Prozent belaufen. Das entlastet die Haushalte und Unternehmen gemäss Berechnungen vom Januar um 124 Millionen Franken, der Stromnetztarif sinkt um 0,22 Rappen pro Kilowattstunde.
Die Netznutzungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises. Zusammengesetzt sind sie aus den Amortisierungskosten des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das in die vorhandenen oder neuen Stromnetzen gesteckte Kapital hat der Investor Anspruch auf Zinsen.
Diesen WACC legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) jährlich fest. Seit längerem wurde gemäss dem Uvek kritisiert, dass die geltende Berechnungsmethode insbesondere in Tiefzinsphasen eine zu hohe Verzinsung gewährt.
(AWP)
1 Kommentar
Amortisierungskosten verlangen von etwas das der Konsument früher bereits bezahlt hat ist schon ziemlich dreist!