Wer ennet der Landesgrenzen einkauft, kann ab 2025 noch für 150 Franken pro Tag und Kopf Waren für den privaten Gebrauch mehrwertsteuerfrei einführen. Der Bundesrat hat die geltende Wertfreigrenze von 300 Franken herabgesetzt, im Auftrag des Parlaments.
Der Bundesrat fällte seinen Entscheid am Mittwoch. Er passte die Verordnung über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag an.
Noch 150 Franken pro Kopf und Tag
Das bedeutet, dass Reisende - oft Einkaufstouristen - ab 2025 Waren zum privaten Gebrauch noch bis zum Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei einführen dürfen. Heute liegt die Obergrenze bei 300 Franken pro Kopf und Tag.
Laut Bundesrat ist denkbar, dass sich das Einkaufsverhalten mit einer tieferen Wertfreigrenze ändert. Ob aber weniger eingekauft werde oder aber weniger Waren aufs Mal und öfter, könne nicht beurteilt werden. Und ebenso wenig, ob die mitgebrachte Ware korrekt versteuert werde.
In der Vernehmlassung hätten die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertretern sowie mehrere politische Parteien die vorgeschlagene Senkung begrüsst, schreibt der Bundesrat. Er hat keine Angaben zur Anzahl der mit der Senkung zusätzlich notwendigen Verzollungen, und er kann auch die Mehreinnahmen nicht beziffern.
Die Wirtschaftskommission des Ständerates hätte eine Senkung auf 100 Franken gewünscht. Eine Wertfreigrenze auf diesem Niveau würde laut Bundesrat unverhältnismässigen Mehraufwand für das Verzollen und die Kontrollen am Zoll auslösen.
App für Verzollung
Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. Verrechnet wird jeweils der Normalsatz der Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 Prozent.
Wer allerdings eine Verzollung zum reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs wünscht, muss beim Zoll vorsprechen oder die Verzollung schriftlich über eine Anmeldebox erledigen. Die selbstständige Verzollung via App zum reduzierten Satz ist laut Mitteilung voraussichtlich ab 2026 möglich.
(AWP)
5 Kommentare
Der Schuss geht nach hinten los.Wir haben dann an den Grenzen noch mehr Verkehr.Es werden die Pakete einfach anders geschnürt.Die Touristen sind ja nicht blöd.
Die Bürokratie freut sich wie immer, und die Warteschlangen am Zoll noch viel mehr.
Besonders auf der Schweizer Seite, die arbeiten nicht am schnellsten und es wäre interessant, wie viel Lohn- und Umtriebskosten verbrannt werden, für die CHF 12 (Differenz 300 - 150) mehr MwSt.???
Ich denke nicht das es für den Schweizer Zoll besonders wirtschaftlich ist Zollbeträge von 12, oder 15CHF einzuziehen.
Viele kaufen auf ihren Urlaubsreisen Kleidung und andere Gegenstände für mehr als 150 CHF. D.h. Ein grosser Teil der Flugreisenden muss (müsste) zum Zoll gehen.
Ein Paar kann als Einkaufstouristen von Lebensmitteln für 312 € relativ lange essen.
Die Bundesräte brauchen sehr dringend mehr Geld, um noch großzügiger im Ausland Geld, das diesen Leuten nicht gehört, nach persönlichem Befinden zu "exportieren". Aber auch im Inland ist für nutzlose Aufführungen noch mehr Geld gesucht wie z. Bsp. in der Vergangenheit die Coronaplandemie (Kampanien, Testen, Spritzen, Masken usw.), die Konferenz auf dem Bürgenstock, Klimamassnahmen sowie Förderung der Asylindustrie usw. Selbstverständlich wird für die 13-te AHV sofort noch mehr MWST eingefordert, um Ihre Fürsorge für den Arbeitnehmer zu demonstrieren.
Sie haben noch etwas vergessen: Den neuen Bubdesrat.Jet von
über 100 Millionen...irgendjemandem muss man noch mehr
Geld abzwacken