Der Bundesrat erhöht nicht nur die AHV-/IV-Renten. Gleichzeitig erhöht er aufs nächste Jahr hin die Familienzulagen um 7,1 Prozent. Ein Überblick, wer wo mehr Geld erhält oder bei den Steuern höhere Abzüge geltend machen kann:
Die minimale AHV/IV-Rente steigt gemäss Festsetzung des Bundesrats vom Mittwoch um 35 auf 1260 Franken pro Monat. Die Maximalrente wird um 70 auf 2520 Franken erhöht. Dies betrifft die Beträge bei einer vollen Beitragsdauer. Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 514 auf 530 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken. Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von knapp rund 1,7 Milliarden Franken.
Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat erhöht. Die Kantone können höhere Ansätze vorsehen. Derzeit richten bei den Kinderzulagen sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) die Mindestansätze aus. Hier führt die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung automatisch zu mehr Geld für die Eltern.
Die Ausbildungszulage steigt von 250 auf 268 Franken pro Monat. Bei den Ausbildungszulagen zahlen sechs Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG und TI) das vom Bund vorgeschriebene Minimum aus. Auch hier führt die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung automatisch zu mehr Geld für die Betroffenen. Die Erhöhung der Familienzulagen ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009.
Der Koordinationsabzug bei der beruflichen Vorsorge wird von 25'725 auf 26'460 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 22'050 auf 22'680 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7258 Franken. Heute liegt die Limite bei 7056 Franken für Personen, die bereits eine zweite Säule haben. Bei Personen ohne zweite Säule wird der Betrag auf neu 36'288 Franken (heute 35'280 Franken) festgesetzt.
Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen gibt es mehr Geld für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs: Für Alleinstehende steigt der Betrag von 20'100 auf 20'670 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 30'150 auf 31'005 Franken pro Jahr und für Kinder über elf Jahre auf 10'815 Franken beziehungsweise auf 7590 Franken für Kinder unter elf Jahren. Zudem steigen die Höchstbeträge für die berücksichtigten Mietzinse: In den Grosszentren beträgt der jährliche Höchstbetrag künftig 18'900 Franken, in der Stadt 18'300 Franken und auf dem Land 16'680 Franken. Die Pauschale für Neben- und Heizkosten wird ebenfalls angepasst: Sie steigt von 3060 auf 3480 Franken pro Jahr. Dies alles führt zu Mehrkosten beim Bund von 33 Millionen Franken und 19 Millionen bei den Kantonen.
Die Freibeträge auf den Erwerbseinkünften werden ebenfalls per 2025 an die Lohnentwicklung gemäss Lohnindex angepasst. Der Freibetrag wird für Alleinstehende von 1000 auf 1300 Franken pro Jahr und für Ehepaare sowie Personen mit Kindern von 1500 auf 1950 Franken pro Jahr angehoben. Das führt zu Mehrkosten beim Bund und den Kantonen von 11 Millionen Franken.
(AWP)