Das SIX-Schiedsgericht stellte fest, dass das Chemieunternehmen seine Ad-hoc-Publizitätspflichten im Zusammenhang mit einer Untersuchung von Bilanzierungsfragen im Winter 2021/22 korrekt erfüllt hat. Die entsprechende Mitteilung vom 14. Februar 2022 sei fristgerecht erfolgt, teilte die SIX am Donnerstag mit. Die von der Sanktionskommission ausgesprochene Busse wurde in diesem Punkt aufgehoben.

Hingegen bestätigte das Gericht eine fahrlässige Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflichten bei der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021. Für diese Pflichtverletzung verhängte es eine reduzierte Busse von 100'000 Franken. Der Schiedsspruch vom 28. Februar 2025 ist rechtskräftig.

Damit wurde die von der Sanktionskommission ursprünglich im Mai 2023 ausgesprochene Gesamtbusse von 500'000 Franken deutlich gesenkt. Die Sanktionskommission hatte Clariant vorgeworfen, die Mitteilung zur laufenden Bilanzuntersuchung zu spät veröffentlicht und den Geschäftsbericht 2021 ohne begleitende Ad-hoc-Mitteilung publiziert zu haben. Clariant bestritt dies teilweise und reichte Beschwerde beim Schiedsgericht ein.

(AWP)