Passive Fonds, also Exchange Traded Funds oder kurz ETF, werden aufgrund eines starken Wettbewerbs unter den Anbietern immer günstiger. Teilweise gibt es bereits Produkte mit Gebühren im Negativterritorium - diese stellen jedoch eine Ausnahme dar (cash berichtete).
In der Schweiz werden die billigsten ETF mit Verwaltungsgebühren, auch Total Expense Ratio (TER) genannt, von 0,1 Prozent angeboten. Das sind natürlich gute Neuigkeiten für Privatanleger, die so zu günstigen Konditionen ETF kaufen können. Doch aufgepasst: Die häufig genannte Kennzahl TER umfasst nicht sämtlich Gebühren des Produkts. Weitere Kosten kommen auf den Anleger zu, etwa die Trading-Gebühren, die je nach Anbieter stark variieren können. Aber auch Steuern wird meist zu wenig Beachtung geschenkt.
Da wäre etwa die Stempelsteuer: Kaufen oder verkaufen Anleger über einen Schweizer Anbieter ETF mit Domizil in der Schweiz, beträgt diese pro Transaktion 0,075 Prozent. Bei ETF mit Domizil im Ausland sind es 0,15 Prozent - dies übersteigt teilweise die Verwaltungsgebühr. Häufiges Traden mit ETF kommt den Anleger also teuer.
Domizil beeinflusst Performance
Von noch grösserer Bedeutung sind schliesslich aber die auf Erträge - Dividenden und Zinsen - anfallenden Steuern. Aber immerhin kann ein Anleger diese mit der bewussten Wahl des ETF-Domizils direkt beeinflussen.
Dabei gibt es eine einfache Faustregel: "Für Schweizer Aktien sollte man immer ETF mit Schweizer Domizil wählen", sagt ETF-Spezialistin Claudine Sydler von Hinder Asset Management auf cash-Anfrage. Denn Schweizer Anleger bekommen in diesem Falle die Verrechnungssteuer auf Dividendenerträge von 35 Prozent vollumfänglich zurückerstattet.
Bei Anbietern mit Domizil im Ausland ist die Verrechnungsteuer auch fällig, kann aber nicht zurückgefordert werden. Gemäss Berechnungen von Hinder Asset Management entgeht durch die Wahl eines ausländischen Domizils bei ETF mit Schweizer Aktien dem Anleger durch höhere Steuerkosten jährlich rund 1 Prozent der Performance.
Irland und Luxemburg für ausländische Aktien
Anders sieht es aus, wenn es sich um ETF mit ausländischen Aktien handelt. "Für ETF mit US-Aktien sind irische Produkte am vorteilhaftesten", so Sydler. Irland könne bei US-Aktien dank eines attraktiven Doppelbesteuerungsabkommens die Hälfte der Verrechnungssteuer von insgesamt 30 Prozent zurückfordern.
Im Vergleich zum Kauf von US-Einzelaktien falle so auch der ganze administrative Aufwand weg, da der Anleger diese nicht selbst einholen müsse. Der Anleger muss jedoch auch hier auf 15 Prozent der Dividende verzichten.
Bei passiven Produkten mit europäischen Titeln oder Schwellenländern wiederum fährt der Anleger mit in Luxemburg domizilierten ETF in etwa gleich gut wie mit solchen aus Irland. In beiden Fällen wird dem Anleger - wobei es je nach Land aufgrund von unterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen leichte Unterschiede geben kann - ein Teil des Quellensteuerabzuges automatisch zurückerstattet.
Welches Steuerdomizil bei welchem ETF
Region der Aktien | Vorteilhaftestes Domizil* | Bemerkungen |
Schweiz | Schweiz | Nur bei Domizil in der Schweiz kann die Verrechnungssteuer (35%) zurückgefordert werden. |
USA | Irland | Irland hat ein attraktives Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Die Hälfte der Verrechnungssteuer von 30% wird unkompliziert zurückerstattet. |
Europa | Irland oder Luxemburg | Beide Länder sind in etwa gleich attraktiv. Wobei aufgrund unterschiedlicher Doppelbesteuerungsabkommen je nach investierten Ländern leichte Abweichungen möglich sind. |
Schwellenländer | Irland oder Luxemburg | Beide Länder sind in etwa gleich attraktiv. |
*Aus Sicht eines Schweizer Anlegers / Quellen: Hinder Asset Management und cash.ch