Ende Januar vermeldete Prosperita, eine Vorsorgestiftung mit etwas mehr als 5'500 aktiv Versicherten, die «dritte und letzte» Senkung des Umwandlungssatzes. Seit Anfang Januar beträgt er 5,35 Prozent, nachdem er schrittweise von 5,8 Prozent nach unten gesetzt wurde.
Schon im November wurde bekannt, dass die BVK die Umwandlungssätze in ihren Rentenmodellen sogar erhöht, laut der «Neuen Zürcher Zeitung» im Standardmodell von 4,64 auf 4,8 Prozent. Versicherte mit einem Alterskapital von 800'000 Franken erhalten folglich neu 38'400 Franken Rente pro Jahr, nicht mehr bloss 37'120 Franken.
Die beiden Beispiele passen nicht in das Bild der zurückliegenden Jahre. Da wurde nicht von letzten Senkungen oder Erhöhungen gesprochen, sondern vor allem über fallende Umwandlungssätze diskutiert. Laut Swisscanto gingen sie im Schnitt von 6,25 Prozent im Jahr 2015 auf 5,31 im Jahr 2024 zurück. Auf ein Alterskapital von 800'000 Franken resultiert eine jährliche Renteneinbusse von 7520 Franken. Hintergrund dieser Entwicklung waren die sehr tiefen Zinsen und die steigende Lebenserwartung.
In der aktuellsten Pensionskassenstudie von Swisscanto, die schon letztes Jahr erschienen ist, heisst es jedoch, der Leistungsabbau sei gestoppt. Konkreter: «Die deutlich optimistischeren Renditeaussichten wie auch die gut gefüllten Reserven der Kassen deuten darauf hin, dass Erhöhungen der Umwandlungssätze in den nächsten Jahren wieder möglich wären.»
Für eine Bodenbildung bei den für die Rentenhöhe mitentscheidenden Sätzen sprechen demnach zwei Gründe: Die Renditeerwartungen und die finanziellen Polster der Pensionskassen. Laut der Swisscanto sieht beides besser aus als auch schon.
Anders als in früheren Jahren geht eine Mehrheit der Pensionskassen von Renditen über 3 Prozent aus. Jede zehnte Kasse rechnet gemäss der Swisscanto-Umfrage mit einer über 4-prozentigen Performance. Das sind fast doppelt so viele wie in der vorangehenden Befragung.
Zu den finanziellen Polstern lässt sich sagen: Einerseits haben sich die Deckungsgrade erholt, nachdem sie zwischen 2021 und 2022 von durchschnittlich 122 auf 110 Prozent gefallen waren. Diese Grösse gibt das Verhältnis von Vermögen zu Leistungsverpflichtungen einer Kasse an. Ein - wieder - höherer Deckungsgrad ist also positiv.
Ähnliches wie für die Deckungsgrade lässt sich für die Reserven sagen. Auch sie sind wieder üppiger gefüllt, was die Chancen für Leistungsverbesserungen wohl erhöht. Mit auf breiter Front höheren Umwandlungssätzen ist aber kaum zu rechnen. Im Jahr 2029 dürften sie, so Swisscanto, im Mittel bei 5,23 Prozent liegen. Das sind 0,08 Prozentpunkte weniger als 2024, womit der Leistungsabbau gebremst, aber nicht flächendeckend gestoppt wird. Dass die Kassen nicht offensiver sind, ist erklärbar. Denn über den Umwandlungssatz gehen sie langfristige Verpflichtungen ein.
Das Beispiel von Prosperita zeigt, dass tiefere Leistungen auch mit kurzfristigen Massnahmen aufgefangen werden können. Die Vorsorgestiftung aus Bern hat die Renteneinbussen aufgrund des sinkenden Umwandlungssatzes mit einer Zusatzverzinsung in den Jahren 2023 bis 2025 «teilweise kompensiert», wie sie schreibt.
3 Kommentare
Ich habe mich für Kapitalbezug entschieden. Eine Rentenlösung widert mich an.
1. Die Rente als Einkommen versteuert werden muss. Eine einmalige Kapitalsteuer bei Auszahlung wesentlich günstiger ist.
2. Der Umwandlunsgssatz fast nach belieben der Kasse gestaltet werden kann (Reservefonds, Rückstellungen etc.). Die Kosten der Kassen kaum nachvollziehbar sind.
3. Die Rente über den ganzen Zeitraum fixiert ist, und es idR keinen Inflationsausgleich gibt.
4. Bei vorzeitigem Tod das ganze Restkapital verfällt d.h. die Kasse sackt es ein und Erben sind die doofen.
5. In den letzten 10 Jahren meine Kapitalanlagen im Durchschnitt 8 % pa gebracht haben. Bei dieser Rate hat sich mein Kapital sogar vermehrt statt vermindert.
6. Es mir bewusst ist, dass ein Risiko des Anlagekapitalverlustes immer da ist. Ich bin aber der Meinung, dass für mich das Risiko kein Risiko einzugehen das grössere Risiko ist.
EOF
1. Kapitalerträge sind auch Einkommen, oder handeln sie nur und haben Kapitalgewinne?
2. Stimmt nur fürs Überobligatorium
3. gibts bei der Selbstverwaltung des Kapital auch nicht
4. Sobald das Kapital in eine Rente umgewandelt wird, gibt es eben kein Kapital mehr. (Denkfehler) Zudem wird eine Wittwenrente lebenslang ausbezahlt. Wenn ihre Frau also z.B. 10 Jahre jünger wäre und alt wird, würde sie wahrscheinlich noch mehr erhalten als eingezahlt wurde.
5. wenn man jung ist kann man so rechnen, da langer Horizont. In kürzeren Zeiten ist das gewagt. Es braucht lediglich eine Korrektur von 50% in den nächsten 10 Jahren...
6. das grössere Risiko ist die Gesundheit. 5 Jahre Altersheim kostet 300000.- 5 Jahre Pflegeheim 600000.- Da ist ihr Kapital dann auch schnell weg und die Angehörigen können belangt werden, wenn sie das Geld vor dem Tod als Schenkung weitergeben.
Sicher es gibt nicht die Lösung, sondern es ist je nach Person individuell. Von generellen neg. Aussagen über Pensionkassen ist Abstand zu nehmen....
LG
Leider können nicht alle so gut wie Sie mit Geld umgehen. Es gibt leider sehr viele Beispiele wo Menschen Geld an Personen anvertrauen die mit dem Geld nicht sorgsam umgehen. Der Beobachter und andere warnen immer wieder davor.
Wenn die Menschen das Kapital beziehen gibt grundsätzlich zwei Varianten enweder gibt es begerlichkeiten von einem selber oder den Angehörigen. Die zweite Variante man wird Geizig.
Ja und wenn es die Partnerin oder der Partner nach dem Todesfall auch beherscht mit der Geldanlage umso besser