Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia wies am Donnerstag den Vorwurf zurück, die Tochter Monsanto habe gegen die Gesetze im Bundesstaat Pennsylvania verstossen. Der Kläger – ein Gartenbauer, der an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankte – hatte geltend gemacht, der Konzern hätte einen Warnhinweis vor Krebs auf das Mittel anbringen müssen. Das Gericht entschied dagegen einstimmig, dass dies nach den Bundesvorschriften über einheitliche Etiketten nicht zulässig gewesen wäre.

Die Entscheidung steht allerdings im Widerspruch zu früheren Urteilen von zwei weiteren US-Gerichten. «Die widersprüchlichen Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte dazu machen eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten erforderlich», erklärte Bayer in einer Stellungnahme zu dem Urteil.

Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat der Leverkusener Pharma- und Agrarkonzern stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Jedoch bewertete die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO das Herbizid 2015 als «wahrscheinlich krebserregend». Mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto hatte sich Bayer eine Klagewelle in den USA ins Haus geholt, die den Konzern seit Jahren schwer belastet. Bayer hat bis zum 23. Juli insgesamt 14 von 23 Verfahren gewonnen, kassierte jedoch auch hohe Strafen. Seit der Übernahme von Monsanto für 63 Milliarden Dollar im Juni 2018 ist der Bayer-Aktienkurs um mehr als 73 Prozent eingebrochen. 

(Reuters)