Müller hatte argumentiert, die Digitalisierung von Rezepten erhöhe deren Lesbarkeit. Zudem steige die Patientensicherheit, wenn es bei der Weitergabe von Rezepten zu keinen "Medienbrüchen" komme, also das Rezept nicht beispielsweise vom Papier auf den Computer übertragen werden müsse.

Die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie die freie Wahl der Apotheke seien weiterhin zu gewährleisten. Personen mit weniger grossen digitalen Kompetenzen müssten eine Kopie des digitalen Rezepts in Papierform verlangen können.

Der Bundesrat wandte sich gegen die Motion. Bundesrat Alain Berset sagte, die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Ausstellung und Weitergabe von Medikamenten seien schon vorhanden. Mit 128 zu 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen stimmte aber der Nationalrat für die Motion und folgte damit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N).

Deren Sprecherin Regine Sauter (FDP/ZH) sagte im Rat, die Digitalisierung im Gesundheitswesen sei dringend voranzutreiben. Es brauche eine Verpflichtung der Ärzteschaft, um bei der elektronischen Verschreibung von Medikamenten die Digitalisierung zu fördern. Der Ständerat hatte der Motion schon im Mai zugestimmt.

(AWP)