Wer jetzt in die Weihnachtsferien geht und sein Depot weiter im Auge behalten will, kann dies ohne grosse Umstände tun. Mit einem Smartphone ist man praktisch überall online und kann dementsprechend das Portfolio checken. Aber: Gerade die Weihnachtszeit ist für viele die Gelegenheit, einfach mal komplett abzuschalten und den Alltag hinter sich zu lassen.
Für viele fängt die richtige Erholung erst dann an, wenn man sich über die alltäglichen Pflichten keine Gedanken machen muss. Dazu gehört der für viele obligatorische tägliche Depot-Check. Der eine oder andere mag denken, über die Weihnachts- und Neujahrzeit kann das Depot geruhsam mal zwei Wochen liegen. Was soll schon passieren über die Feiertage?
Gute Vorbereitung ist alles
Allerdings: Viele werden sich an das letzte Jahr erinnern. Im Dezember sackten die Kurse rapide ab und auch zwischen den Jahren ging es hoch her an den Börsen. Im Gegensatz zu vielen Schweizer Anlegern machen die weltweiten Börsen kaum Pause an Weihnachten und Neujahr. Heisst: Auch dieses Jahr sollten Anleger während der Ferienzeit börsentechnisch auf alles gefasst sein. Ruhige Ferien geniessen und gleichzeitig sein Aktien-Depot vor turbulenten Verwerfungen schützen, wie geht das?
Stop-Loss-Order
Ein geläufiges Instrument, sich bei Abwesenheit vor Kursabstürzen zu schützen, ist eine Stop-Loss-Order. Solch eine Order wird wie ein normaler Wertpapierauftrag erteilt und soll als Kursgarantie dienen. Dabei setzt der Anleger bei einer bestimmten Aktie oder einem Wertpapier eine Kurs-Untergrenze fest, bis zu der das Papier im Depot gehalten wird. Sinkt der Kurs während seiner Abwesenheit allerdings unter diese Grenze, wird der Titel abgestossen. Dadurch lassen sich bereits erzielte Gewinne mit der Aktie sichern und Verluste begrenzen.
Doch Vorsicht: Bei Stop-Loss-Aufträgen wird die Aktie im Falle einer Unterschreitung der Untergrenze "bestens" verkauft, also zum besten zu erzielenden Kurs. Heisst: Der effektive Verkaufspreis kann auch unter dem festgelegten Stop-Kurs liegen.
Wie tief soll eine Stop-Loss angesetzt werden?
Wenn Sie eine Stop-Loss-Order zu hoch ansetzen, könnten Ihnen Gewinne durch die Lappen gehen. So zum Beispiel, wenn der Kurs lediglich ein wenig nach unten schlägt, bevor er zu einer möglichen Rally ansetzt. Über die Höhe der Spanne gibt es keine wirkliche Faustregel. Dennoch wird meist empfohlen, die Untergrenze zwischen 10 und 20 Prozent unter dem aktuellen Kurswert anzusetzen – je volatiler die Aktie, desto höher die Spanne.
Statt sich mit Stop-Loss-Aufträgen nur abzusichern, können Sie im Gegenzug über die Weihnachts- und Neujahrstage übrigens auch an steigenden Kursen partizipieren, ohne im Kreis der Familie ständig die Kurse checken zu müssen. Mit einer sogenannten Stop-Buy-Order können Sie eine Obergrenze definieren, ab der automatisch ein Kaufauftrag zum nächsten erhältlichen Börsenkurs "billigst" ausgeführt wird.
Durch Put-Option absichern
Eine weitere Alternative, um sich gegen fallende Kurse abzusichern, sind sogenannte Puts. Dabei erkauft man sich als Anleger das Recht, während einer vorher bestimmten Laufzeit (oder an dessen Ende) den Basiswert zu vorab festgelegten Konditionen zu verkaufen. Tritt während der Laufzeit tatsächlich ein Rückschlag ein, ist die Put-Option der rettende Anker. Fällt der Rückschlag aus, hat man die Option zwar umsonst gekauft, partizipiert aber immerhin an den steigenden Kursen.
Wenn Ihnen all die automatisierten Optionen nicht zusagen, ist es bei den meisten Depotanbietern übrigens möglich, Vollmachten auszustellen. Sie können beispielsweise eine Person Ihres Vertrauens dazu berechtigen, während Ihrer Abwesenheit das Depot zu verwalten. So eröffnen Sie sich die Möglichkeit, dass Ihr Portfolio auch in den Ferien aktiv verwaltet wird.
Push-Alerts
Falls Sie trotz allem in den Ferien Herr des eigenen Depots bleiben wollen, aber trotzdem nicht ständig Kurse checken wollen, bieten sich Push-Alerts an. Diese benachrichtigen Sie per SMS oder E-Mail über Kursschwankungen, falls eine Ihrer Positionen in einem bestimmten Mass nach unten oder nach oben ausschlägt.
Und jetzt frohe und erholsame Festtage...
Dieser Text ist eine aktualisierte Version des cash-Artikels "So geniessen Sie als Anleger ruhig Ihre Ferien" vom 17. Juli 2019.